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eBay-Händler aufgepasst: Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay
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Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014
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Gesetz: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
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SEPA: Anstehende Änderungen und Probleme für e-Trader

eBay-Händler aufgepasst: Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay

Aktuell informiert eBay über die Neuerungen im eBay-Shopsystem im Zuge der zahlreichen Änderungen im Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014. Einigen eBay-Händlern drohen wegen der mangelnden Flexibilität der Einstellungsmöglichkeiten im eBay-Shopsystem Nachteile.

Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Neuerungen bei eBay und erläutert die rechtlichen Probleme, die auf einige eBay-Händler zukommen könnten.

I. Die Umsetzung der neuen Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei eBay

Seit kurzem informiert eBay in seinem Rechtsportal eBay-Händler über die Änderungen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zum Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014 verbunden sind.  Neben allgemeinen Informationen zur neuen Rechtslage liefert eBay darin auch Hinweise auf die technische Umsetzung und Einstellungsmöglichkeiten der neuen Widerrufsbestimmungen im eBay-Shopsystem. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen bei eBay und bewertet diese aus rechtlicher Sicht.

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Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014

Die Ausübung des Verbrauchern zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen führt seit jeher häufig zu Konflikten: Der Unternehmer ist in dieser Konstellation schutzwürdiger im Vergleich zu einem Fernabsatzvertrag, der auf die Lieferung einer Ware gerichtet ist.

Eine einmal erbrachte Dienstleistung lässt sich – anders als eine Ware – nicht im eigentlichen Sinne „zurückgewähren“. Damit würde bei einem uneingeschränkten Widerrufsrecht die Gefahr drohen, dass der Verbraucher von der erbrachten Dienstleistung profitiert, der Unternehmer ihm jedoch in Folge des Widerrufs das vereinbarte Entgelt erstatten muss

 

Einleitung:
Der Gesetzgeber hat – um diesen Problemkreis einzuschränken – bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen eine Regelung geschaffen, die ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts – vor Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist – vorsieht. Diese findet sich nach geltendem Recht in der Vorschrift des § 312d Abs. 3 BGB.

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Gesetz: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich.

Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen. Der deutsche Verbraucher muss sich künftig also nicht mehr damit auseinandersetzen, wie es um die verbraucherschützenden Vorschriften in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat bestellt ist, bevor er dort seinen Kauf tätigt. Umgekehrt wird es für die Unternehmer künftig wesentlich einfacher, auch im europäischen Ausland ihre Waren rechtssicher anbieten zu können.

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SEPA: Anstehende Änderungen und Probleme für e-Trader

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) hat bisher dafür gesorgt, dass grenzüberschreitende Zahlungen in Europa billig, schnell und fehlerfrei zu bewerkstelligen sind. Künftig soll SEPA noch deutlich ausgeweitet werden und sukzessive die bisherigen Zahlungsmöglichkeiten auch im Inland ablösen. Gleichzeitig sollen die Verbraucherrechte gestärkt werden – wohl zulasten der Händler.

Das System SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) regelt im Wesentlichen den (unbaren) europäischen Zahlungsverkehr durch standardisierte Verarbeitungsvorgänge. Hierdurch werden grenzüberschreitende Zahlungen einfacher, und die Fehlerquote aufgrund inkompatibler nationaler Zahlungssysteme entfällt.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.