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Abmahnung Otto Spiel und Freizeit GmbH

Abmahnung Otto Spiel und Freizeit GmbH

Die Firma Otto Spiel und Freizeit GmbH hat einen Onlinehändler wegen mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt. 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Otto Spiel und Freizeit GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielwaren
    • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • unzureichende Angaben zur Garantie
    • fehlende Angabe der E-Mail Adresse
    • fehlende Angabe der Telefonnummer
    • fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop, Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.