Schlagwort -Ausschluss

1
Urteil: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel
2
Anfertigung nach Kundenspezifikation: Ausschluss des Widerrufsrechts ?
3
Ausschluss des Widerrufs: Bei Versand von Arzneimitteln zulässig
4
Haftungsklauseln: Was sind eigentlich „mittelbare Schäden“?
5
Abmahnung Webshop: Ausschluss des Widerrufsrechts
6
In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden
7
Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart „Gewährleistungsrecht“
8
Abmahnung Webshop: Ausschluss der Gewährleistung
9
Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart

Urteil: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel „unerheblich“ im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.

Der Kläger begehrt von dem beklagten Autohaus die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen zum Preis von 29.953 € erworbenen Neuwagen. Nach der Übergabe des Fahrzeugs machte er verschiedene Mängel geltend, unter anderem Fehlfunktionen des akustischen Signals und das völlige Fehlen des optischen Signals der Einparkhilfe. Wegen der Mängel suchte er wiederholt das Autohaus der Beklagten und eine andere Vertragswerkstatt auf und setzte schließlich – erfolglos – in Bezug auf einige Mängel, darunter die Mängel an der Einparkhilfe, eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung. Die Beklagte teilte dem Kläger hierauf schriftlich mit, die Einparkhilfe funktioniere nach einem vorangegangenen Nachbesserungsversuch einwandfrei und entspreche dem Stand der Technik. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit seiner Klage begehrt er die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, insgesamt 27.257,23 €.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Anfertigung nach Kundenspezifikation: Ausschluss des Widerrufsrechts ?

Im Fernabsatz steht Verbrauchern ein umfangreiches Widerrufsrecht zu, das sie zur grundlosen Rückabwicklung des Kaufvertrags binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware befähigt. Einen Ausschluss des Widerrufsrecht sieht das Gesetz in §312d Abs. 4. Nr. 1 BGB  allerdings vor, wenn Ware verkauft wird, die den speziellen Bedürfnissen oder Vorgaben des einzelnen Verbrauchers entsprechend angefertigt wurde (Kundenspezifikation).

Auf Grundlage dieser Norm hat das LG Düsseldorf nun mit Urteil vom 12.02.2014 (Az.: 23 S 111/13) entschieden, dass bei der Bestellung eines Sofas mit personalisierter Farbwahl das Widerrufsrecht des Verbrauchers wegen Kundenspezifikation entfällt. Nach §312d Abs. 4 Nr. 1 BGB  steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht dann nicht zu, wenn er Ware bestellt, die nach Kundenspezifikation, also nach eigenen Vorgaben oder Präferenzen, angefertigt wird. Ihm soll hier der sonst bestehende umfassende Verbraucherschutz ausnahmsweise nicht zuteil werden, weil er durch die Bestellung die Anweisung zur Anfertigung erteilt hat.

Allerdings wird dem Ausschluss des Widerrufsrecht nach ständiger Rechtsprechung aufgrund einer einschränkenden Auslegung des Ausnahmetatbestands nur dann stattgegeben, wenn die Rücknahme der Ware sich für den Unternehmer als unzumutbar erweist.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Ausschluss des Widerrufs: Bei Versand von Arzneimitteln zulässig

Gute Neuigkeiten für Versandhändler von Arzneimitteln. Nach Auffassung des LG Halle (Urteil vom 08.01.2013; Az. 8 O 105/12) unterfallen sowohl individuelle Rezeptur- als auch Fertigarzneimittel der Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB mit der Folge, dass das im Fernabsatzrecht dem Verbraucher grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht beim Versand von Arzneimitteln nicht besteht bzw. ausgeschlossen werden kann.

 

Was war geschehen? – Der Sachverhalt
Eine Versandapotheke schloss in ihren AGB das Widerrufsrecht für den Versand von Arzneimitteln aus. Hierbei berief sie sich auf die Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Diese lautet:

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

 

Diese Voraussetzungen seien – so die Auffassung der Versandapotheke – beim Versand von Arzneimitteln erfüllt, ein Widerrufsausschluss also zulässig.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Haftungsklauseln: Was sind eigentlich „mittelbare Schäden“?

„Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.“ Solche und ähnliche Klauseln finden sich relativ häufig in Verträgen.

Doch welche Schäden fallen unter den Begriff des „unmittelbaren“ und welche unter den des „mittelbaren Schadens“, welche unter „direkte Schäden“ oder „indirekte Schäden“?

Und ist ein solcher Haftungsausschluss überhaupt wirksam?

1. Mittelbare Schäden im US-Recht
Die Unterscheidung zwischen unmittelbaren („general / direct damages”) und mittelbaren („special / consequential / incidental damages”) Schäden ist ein Element des Schadensrechts der USA. Nach US-Recht ist ein Haftungsausschluss für mittelbare Schäden üblich und möglich. Im Allgemeinen sind unmittelbare Schäden dabei solche, die infolge eines schädigenden Ereignisses im Rahmen eines „natürlichen Geschehensablaufs” eintreten. Bei mittelbaren Schäden hingegen handelt es sich grundsätzlich um Schäden, die erst auf Grund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls eintreten, insbesondere um entgangenen Gewinn.

Den Originalbeitrag weiterlesen (…) 

Abmahnung Webshop: Ausschluss des Widerrufsrechts

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Internetshop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt werden:

 

  • Ausschluss des Widerrufsrechts

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden

Grundsätzlich ist Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht einzuräumen.

Doch in einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (vgl. § 312d IV BGB) darf das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Problematisch ist, dass die im Gesetz genannten Gründe sehr unbestimmt sind, was dazu führt, dass die Ausschlussgründe immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen waren beziehungsweise sind. Diese Entscheidungen spielen auch für die Praxis eine große Rolle und sollen daher im Folgenden kurz dargestellt werden.

I. § 312d IV Nr. 1 BGB

Wortlaut:

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart „Gewährleistungsrecht“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblicher Ausschluss des Gewährleistungsrechtes

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Ausschluss der Gewährleistung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Webshop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt werden:

die angebliche Beschränkung des Gewährleistungsrechtes

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unlauterem Ausschluss des Widerrufsrechtes.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblich irregulärer Ausschluss des Widerrufsrechtes

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.