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PAngV und Grundpreisangaben: Informationen für den Verbraucher
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Abmahnbar ? „Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart“

PAngV und Grundpreisangaben: Informationen für den Verbraucher

Grundpreisangaben nach der PAngV sind laut Oberlandesgericht Hamm eine „wesentliche Angabe“ für den Verbraucher.

Wie das Gericht in einem aktuellen Urteil ausführt, ist eine Abmahnung wegen unterbliebener Grundpreisangaben schon deshalb berechtigt, weil der Händler gesetzlich verpflichtet ist, dem Verbraucher diese Information zur Verfügung zu stellen; insoweit kann nicht von einer Bagatelle ausgegangen werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2012, Az. I-4 U 70/11).

Dem Urteil lag ein Angebot aus einem Webshop zugrunde, in dem eine Flüssigkeit in der 200-ml-Flasche zu € 8,95 feilgeboten wurde. Eine Grundpreisangabe (€ 4,48 je 100 ml) erfolgte nicht. Dieselbe Flüssigkeit konnte im Webshop auch in einer 100-ml-Flasche gekauft werden, dann jedoch zu € 6,45.

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Abmahnbar ? „Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart“

Eine AGB-Klausel, nach der Versandkosten ins Ausland individuell vereinbart werden sollen, verstößt zwar gegen das Gebot der Preisklarheit, stellt jedoch nur eine Bagatelle dar – so das OLG Frankfurt a.M..

Der lautere Wettbewerb werde hierdurch nicht spürbar beeinträchtigt, sodass eine Abmahnung in dieser Sache nicht gerechtfertigt sei (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.07.2011, Az. 6 W 55/11).

Dem Beschluss vorausgegangen war die gerichtliche Überprüfung der folgenden AGB-Klausel:

Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart.“

Diese Regelung verstößt zwar grundsätzlich gegen die §§ 1 Abs. 2, 2 PAngV; jedoch ist hier die Bagatellgrenze des § 3 UWG nach Ansicht der Richter aus Frankfurt nicht überschritten worden, sodass im Ergebnis kein Unterlassungsanspruch der Konkurrenz gegen den Händler besteht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.07.2011, Az. 6 W 55/11):

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.