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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Fehlende Widerrufsbelehrung im Shop
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Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart: Alte Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart: Grundpreis bei Waffenöl
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart: Rohstoffgehaltsangabe
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Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart (CE & DIN)

Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Fehlende Widerrufsbelehrung im Shop

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat eine DaWanda-Händlerin wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: fehlendes Vorhalten einer Widerrufsbelehrung für Verbraucher
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: DaWanda
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Kostennote: 230,– €

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Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart: Alte Widerrufsbelehrung

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich eine veraltete Widerrufsbelehrung verwenden soll.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die nicht die Anforderungen der Verbraucherrechterichtlinie 2014 berücksichtigt.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart: Grundpreis bei Waffenöl

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Waffenölf und Pfefferspray

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

Wissenswert: Inhaltsprüfung einer Abmahnung

Auf welche Punkte sollte beim Inhalt einer erhaltenen Abmahnung geachtet werden?

Sachverhalt zutreffend ? Die Abmahnung sollte zunächst einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben, d.h. sie sollte ein Verhalten beschreiben, dass so tatsächlich stattgefunden hat.

Verantwortung für rechtswidriges Verhalten ? Des Weiteren ist zu empfehlen, zu überprüfen, ob Sie für das Ihnen vorgeworfene rechtswidrige Verhalten – wenigstens mittelbar – auch tatsächlich verantwortlich sind.

Rechtliche Bewertung des Sachverhaltes ? Darüber hinaus muss der Abmahnende den Sachverhalt wenigstens kurz und knapp rechtlich bewerten. Dies bedeutet, dass Ihnen – dem Abgemahnten – klar daraus hervorgehen sollte, was Ihnen rechtlich vorgeworfen wird, d.h. gegen welche Vorschriften Sie verstoßen haben sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihnen etwa ein Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird.

Ist die Abmahnung ernst gemeint ?
Zudem muss die Abmahnung ernst gemeint sein, d.h. der Abmahnende muss deutlich machen, dass er tatsächlich gewillt ist, seine Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – durchzusetzen. Meistens droht der Abmahnende hierzu mit gerichtlichen Schritten, was – wenn dies glaubhaft geschieht – für die Annahme einer ernst gemeinten Abmahnung genügt.

Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

weiterführende Links

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Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart: Rohstoffgehaltsangabe

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblich fehlerhafte Textilkennzeichnung/falsche Rohstoffgehaltsangabe

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart (CE & DIN)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unlauterer Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit den Begriffen „CE“ und „DIN“ 

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Tradoria
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.