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Links der Woche: E-Plus & O2, Google Suchergebnis, sündige Netzwerke, Cloud Computing vs. Trojaner
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Datenschutz und Cloud Computing

Links der Woche: E-Plus & O2, Google Suchergebnis, sündige Netzwerke, Cloud Computing vs. Trojaner

Wartet das letzte Grillwochenende der Saison auf uns, oder kommt noch das Eine oder Andere danach?

 

Auf jeden Fall warten an dieser Stelle noch unsere Links der Woche auf Sie.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 36  (02.09. – 06.09.2013):  

 

  • 😐 EU-Kommission: Will über Fusion von E-Plus und O2 entscheiden, mehr…
  • 😐 Urteil: Google muss Suchergebnis nicht entfernen, mehr…
  • 🙁 Cloud Computing: „Nie war es so einfach, sich einen Trojaner einzufangen“, mehr…
  • 😉 Iran: Soziale Netzwerke sind „Sünde“ – nicht aber für die neue Politriege, mehr…
  • 😐 Kim Dotcom: Gibt Posten bei Mega für Parteigründung auf, mehr…
  • 😐 Wissenschaftler: Bundesrat soll Urheberrechtsreform stoppen, mehr…

Datenschutz und Cloud Computing

US-Behörden haben Zugriff auf Daten, die in einem Rechenzentrum in Europa gespeichert werden. Rechtssicherheit beim Cloud Computing nur bei Daten, die von europäischen Unternehmen auf dem Gebiet der Europäischen Union erhoben, verarbeitet oder genutzt werden?

Zugriff von US-Behörden auf Cloud-Daten

Ein Manager eines Softwareunternehmens, Standort England, gesellschaftsrechtlich verbunden mit einem US-amerikanischen Softwarehersteller, hat unlängst auf die Frage, ob der Softwarehersteller garantieren könne, dass Daten, die in einem Rechenzentrum in Europa gespeichert werden, unter keinen Umständen den Europäischen Wirtschaftsraum verlassen werden, auch nicht auf Grundlage des US Patriot Acts, geantwortet, dass weder dieser US-amerikanische Softwarehersteller noch andere Unternehmen diese Garantie geben könnten.  
Nach Möglichkeit würden die Kunden von einem solchen Zugriff auf die Daten informiert.

Eine derartige Zugriffsmöglichkeit von US-Behörden auf  Daten, die insoweit schon vermutet bzw. auf die Experten bereits hingewiesen haben (siehe dazu auch den Artikel des Autors „Cloud Computing und Datenschutz – Eine Einführung“ vom 02.06.2011, Ziff. II.  Datensicherheit und Vertraulichkeit) wurde damit nach meiner Kenntnis zum ersten Mal von einem Vertreter eines renommierten US-amerikanischen Softwareherstellers explizit öffentlich eingeräumt.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.