Schlagwort -EU-Kosmetikverordnung

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Abmahnung Michael Ratkowski
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Abmahnung Webshop: Verstoß gegen EU-Kosmetikverordnung
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Kosmetika rechtssicher verkaufen: Die EU-Kosmetikverordnung kommt

Abmahnung Michael Ratkowski

Herr Michael Ratkowski hat die Betreiberin eines Internetshops wegen angeblichen Verstößen gegen die EU-Kosmetikverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Michael Ratkowski
  • Begründung: Fehlende Pflichtangaben gemäß EU-Kosmetikverordnung beim Vertrieb von kosmetischen Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung Webshop: Verstoß gegen EU-Kosmetikverordnung

Die Betreiberin eines Onlineshops wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die EU-Kosmetikverordnung abgemahnt.

So sollen vorgeschriebene Pflichtangaben wie z.B. das Mindeshaltbarkeitsdatum und die Chargennummer beim Vertrieb von kosmetischen Produkten fehlen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kosmetika rechtssicher verkaufen: Die EU-Kosmetikverordnung kommt

Mitte des Jahres 2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung die bislang geltende deutsche Kosmetikverordnung ab. Sie betrifft vor allem Hersteller von Kosmetika.

Aber auch Händler sind von ihr betroffen, denn einige ihrer Informationspflichten und Werberegelungen sind gerade für Händler von Belang. Die IT-Recht Kanzlei stellt die EU-Kosmetikverordnung vor und erläutert die auf Hersteller und Händler zukommenden Pflichten.

 

I. Die EU-Kosmetikverordnung kommt

 

Bereits seit vielen Jahren gibt es die deutsche Kosmetikverordnung, an die Hersteller und Händler in Deutschland gewöhnt sind. Dabei handelt es sich um eine deutsche Rechtsverordnung, die der Umsetzung von einigen EG-Richtlinien dient. In ihr sind Vorschriften zur Herstellung und zum Vertrieb von Kosmetika in Deutschland enthalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.