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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende Allergenkennzeichnungen

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende Allergenkennzeichnungen

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlender Allergenkennzeichnungen und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung:  
    • fehlende Allergenkennzeichnung
    • fehlende Pflichtinformationen bei vorverpackten Lebensmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.