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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Allergene

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Allergene

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Fehlende Angabe von in Champagner enthaltenen Allergenen (Sulfiten)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.