Schlagwort -Fellstiefel

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Abmahnung A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner: Fellstiefel
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Abmahnung ebay & Online-Shop: Irreführende Werbung „Fellstiefel“
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Abmahnung A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit „Fellstiefel“

Abmahnung A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner: Fellstiefel

Die Firma A&S Handel e.K., Frau Swetlana Lichtner, hat einen Mitbewerber wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Aussage „Fellstiefel“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay, Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay & Online-Shop: Irreführende Werbung „Fellstiefel“

Ein Ebay-Händler, der auch einen eigenen Webshop betreibt, wurde wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Die Werbeaussage „Fellstiefel“ sei unlauter und wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner

Die Firma A&S Handel e.K., Frau Swetlana Lichtner, hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner
  • Begründung: angeblichunlautere Werbung mit der Angabe „Fellstiefel“, da die Stiefel aus Kunstfell seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit „Fellstiefel“

Eine ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich unlauter mit der Bezeichnung „Fellstiefel“ werbe.

Bei den beworbenen Stiefeln sei Kunstfell und kein echtes Fell verarbeitet.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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