Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:
angeblich unzureichende Angaben zur Garantie
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), weiterlesen…
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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Sabine Rother wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Angaben zur Garantie und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: FSP Full Service Packaging – Sabine Rother
Begründung:
angeblich fehlerhafte Angaben zur Garantie
angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 €, weiterlesen…
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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Hans-Ulrich Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: RA Michael Kuhn
Abmahner: Hans-Ulrich Schmidt
Begründung:
angeblich fehlerhafte Angaben
angeblich fehlerhafte Angaben zur Garantie
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), weiterlesen…
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Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.
Abgemahnt wird:
fehlerhafte bzw. unzureichende Garantieangaben
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Telefon: 089 / 130 1433-0
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Sie ist wieder da: Die lebenslange Garantie. Nachdem sie zwischenzeitlich in Europa verschwunden war, hat bereits 2008 ein BGH-Urteil den Rückweg geebnet – still und heimlich, so dass es sich bis heute kaum herumgesprochen hat. Dennoch gilt es bei der Werbung mit lebenslanger Garantie Einiges zu beachten.
Das ursprüngliche Problem lag in einer mittlerweile überholten Rechtsauffassung, Werbung mit lebenslanger Garantie sei wettbewerbswidrig: Aufgrund der zivilrechtlichen Höchstverjährungsfrist von 30 Jahren würde der Händler dem Kunden eine Leistung versprechen, die er ggf. nicht einhalten muss.
Dieser Auffassung hat der BGH in einer – bislang kaum beachteten – Entscheidung (26.06.2008, Az. I ZR 221/05) eine Absage erteilt, da sie Verbraucherrechte unnötig beschneide: Bei entsprechender Auslegung sei eine lebenslange Garantie sehr wohl mit dem Verjährungsrecht vereinbar, und solange das Produkt tatsächlich entsprechend haltbar sei, könne Werbung mit mehr als 30-jähriger Garantie auch nicht irreführend sein (in dem Urteil ging es um Aluminiumdächer, für die eine 40-jährige Garantie ausgesprochen wurde).
Soweit, so gut – oder eben nicht. Es bleibt nämlich ein Problem: Diese neue Rechtsprechung findet in der wirtschaftlichen Praxis bislang kaum Beachtung. Im Gegenteil hat sich gerade im Versandhandel der unerschütterliche Glaube gefestigt, mit Garantie sei nach 30 Jahren definitiv Schluss – in Onlineangeboten finden sich hierzu sogar klarstellende Hinweise wie etwa
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Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.
Abgemahnt wird:
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