Schlagwort -Herkunftsangabe

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Abmahnung Desktrade UG: Herkunftsangabe eines Messerblocks
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Ist der Herstellungsort ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe „Made in Germany“ ?
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Herkunftsangabe
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Abmahnung Webshop: Herkunftsangabe „Champagne“
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Abmahnung Kochmesser.de “japanische Kochmesser” (China)
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Schneiden,packen,Schinken: Zur Herkunftsangabe des „Schwarzwälder Schinken“

Abmahnung Desktrade UG: Herkunftsangabe eines Messerblocks

Die Firma Desk Trade UG, Fatih Cam hat einen Amazon-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung zur Herkunft eines Messerblocks abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Desk Trade UG, Fatih Cam
  • Begründung: Werbung mit der Aussage „Switzerland“ für einen Messerblock, der in China produziert worden sein soll
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 40.000 €

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Ist der Herstellungsort ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe „Made in Germany“ ?

Mit Urteil vom 20.05.2014 hat das LG Frankfurt (Oder) die Zulässigkeitsanforderungen an die Verwendung der Herkunftsangabe „Made in Germany“ konkretisiert und eine Irreführung sowie einen Markenrechtsverstoß für den Fall bejaht, dass derartig bezeichnete Produkte unabhängig von der jeweiligen Herkunft der Inhaltsstoffe im Ausland produziert werden.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Frankfurt (Oder).

Geographische Herkunftsangaben sind ein im Vertrieb und in der Werbung häufig eingesetztes Mittel, um den Eindruck hoher Verarbeitungsstandards zu erwecken und somit dem Verbraucher eine besondere Produktqualität zu suggerieren. Insbesondere die Angabe „Made in Germany“ erfreut sich großer Werbewirksamkeit, da sie nach allgemeinem Verkehrsverständnis Rückschlüsse auf kontrollierte Produktionsbedingungen, hochwertige Materialien und eine lange Haltbarkeit zulässt.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Herkunftsangabe

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich irreführender geographischer Herkunftsangabe vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende geographische Herkunftsangabe mit der Aussage „Himalaya-‚Ur-Salz“.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Webshop: Herkunftsangabe „Champagne“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Rechtsverletzung durch fehlerhafte Nennung der geographischen Herkunftsangabe „Champagne“

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Kochmesser.de “japanische Kochmesser” (China)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “japanische Kochmesser” wegen falscher geographischer Herkunftsangabe (in China gefertigt)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €, Mehr erfahren

Schneiden,packen,Schinken: Zur Herkunftsangabe des „Schwarzwälder Schinken“

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe „Schwarzwälder Schinken“ dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss.

Hiergegen hatten drei Firmen Einspruch erhoben, darunter ein größerer Fleischverarbeitungsbetrieb, der zwar im Schwarzwald Schinken produziert, diesen jedoch neben anderen Produkten zentral in Norddeutschland schneidet und verpackt.  

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.