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Ab März 2013: EU-Holzverordnung sieht neue Pflichten beim Inverkehrbringen von Holz vor

Ab März 2013: EU-Holzverordnung sieht neue Pflichten beim Inverkehrbringen von Holz vor

Bereits im Jahr 2010 hat das EU-Parlament eine Verordnung zur Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz in der EU erlassen. Mit Hilfe der Verordnung sollen die Wälder in den Exportländern vor illegaler Abholzung geschützt werden. Zudem soll der Wald als Element des Klimaschutzes in seinem Bestand gestärkt werden. Für Importeure von Holz und Holzerzeugnissen sieht diese sog. EU-Holzverordnung neue Pflichten vor. Auch Händler von Holzerzeugnissen sind davon betroffen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die neuen Vorschriften und deren Konsequenzen.

I. Die EU geht gegen illegalen Holzhandel vor

Holz spielt im Leben vieler Europäer eine bedeutende Rolle. Dabei sei nicht bloß an Möbel aus Echt- oder Sperrholz gedacht, sondern zum Beispiel auch an Brennholz. Bemerkenswert ist auch die weltweite Wichtigkeit von gesundem Wald als Klimaschützer, der beim CO2-Abbau hilft.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.