Schlagwort -Kamerastativ

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Abmahnung Daymen US: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Patent- und Designrecht
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Abmahnung DayMen US: Verkauf von “Gorillapod”-Nachahmungen
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Abmahnung Amazon: Markenrechtsverletzung „Gorillapod“

Abmahnung Daymen US: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte

Die Firma DayMen US hat einen Onlinehändler wegen einem angeblichen Verstoß gegen Patentrechte abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Allen & Overy LLP
  • Abmahner: DayMen US
  • Begründung: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte durch den Verkauf ähnlicher Kamerastative (gorillapod)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: ebay,Amazon, Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 300.000 Euro

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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Patent- und Designrecht

Ein Online-Händler, der seine Produkte über ebay, Amazon und einen eigenen Webshop vertreibt wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte abgemahnt.

Der Händler vertreibe Kamerastative, die gegen das Patentrecht verstoßen..

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung DayMen US: Verkauf von “Gorillapod”-Nachahmungen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma DayMen US wegen angeblich unlauterem Wettbewerb durch den Verkauf von Nachahmungen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Allen & Overy LLP
  • Abmahner: DayMen US
  • Begründung: Unlauteres Handeln durch den Vertrieb von Gorillapod-Nachahmungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 300.000 Euro

 

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Abmahnung Amazon: Markenrechtsverletzung „Gorillapod“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung die ein Amazon-Händdler wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten hat vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich Markenrechtsverletzung an der Marke „Gorillapod“

 

 

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