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Abmahnung IDO Verband: Klausel mit Aufrechnungsverbot ist unwirksam

Abmahnung IDO Verband: Klausel mit Aufrechnungsverbot ist unwirksam

Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen einer unwirksamen Klausel mit Aufrechnungsverbot und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem amtlichen Muster
    • unwirksame Klausel mit Aufrechnungsverbot
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.