Schlagwort -LMIV

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Primär verantwortlicher Lebensmittelunternehmer
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Verstoß gegen LMIV
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Verstoß gegen die Lebenmittelinformationsverordnung
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Frankfurt: Grundpreise beim Endpreis
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Abmahnung Onlineshop: Grundpreise & Verstöße gegen LMIV
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Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Sulfite
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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Hinweis auf Allergene
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Allergene
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ebay Abmahnung: Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung
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Wer ist verantwortlich: Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung
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Neue Pflichtinformationen: Bereitstellung im Fernabsatz von Lebensmitteln

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Primär verantwortlicher Lebensmittelunternehmer

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen Verstößen gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: 
    • fehlende Angabe des primär verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
    • fehlende Warnhinweise auf Allergene/Sulfite in Wein
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Verstoß gegen LMIV

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblichen Verstößen gegen die LMIV abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Verstoß gegen die Lebenmittelinformationsverordnung

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Verstoß gegen die LMIV
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Frankfurt: Grundpreise beim Endpreis

Die Wettbewerbszentrale, Büro Frankfurt, hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Grundpreise beim Endpreis abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Frankfurt
  • Begründung: 
    • fehlende Angabe von Grundpreisen in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Endpreis
    • unzureichende Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum
    • unzureichende Angaben zum Zutatenverzeichnis
    • fehlerhafte Lebensmittelkennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Kostennote: 230,– €

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Abmahnung Onlineshop: Grundpreise & Verstöße gegen LMIV

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlender Angabe von Grundpreisen beim Endpreis abgemahnt.

Er verstoße auch mehrfach gegen die Lebensmittelinformationsverordnung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben

Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. hat einen Onlinehändler wegen angeblich unzulässiger Werbeaussagen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.
  • Begründung: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben beim Vertrieb von Moringa-Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Sulfite

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Online-Händler wegen angeblich fehlender Hinweise auf Sulfite abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Angeblich fehlende Hinweise auf Sulfite, die in angebotenem Wein un Schaumwein enthalten sein sollen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Hinweis auf Allergene

Ein Online-Händler, der über seinen Webshop Weine und Schaumweine verkauft wurde wegen angeblich fehlender Hinweise auf darin enthaltene Allergene abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Allergene

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Fehlende Angabe von in Champagner enthaltenen Allergenen (Sulfiten)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung: Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er es beim Vertrieb von Wein versäumt haben soll auf darin enthaltene Sulfite hinzuweisen.

Er verstoße damit gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Wer ist verantwortlich: Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung

Zum 13.12. 2014 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft und etabliert EU-weite, einheitliche Kennzeichnungspflichten für Lebensmittelunternehmer, denen im Vertrieb von Lebensmitteln nachgekommen werden muss. Aus der Rechtsnorm geht allerdings nicht eindeutig hervor, wem die spezifischen Auskunftspflichten obliegen, sodass sich gerade in Anbetracht von längeren Vertriebsketten die Frage nach der Verantwortlichkeit für die jeweiligen Pflichtangaben stellt.

Dieser Beitrag soll die Zuweisung der gesetzlich angeordneten Pflichtentragung zusammenfassend darstellen und analysieren, welchem spezifischen Lebensmittelunternehmer die Anführung der Kennzeichnungsvorgaben auferlegt wird.

Die Verantwortlichkeit nach Art. 8 Abs. 1 LMIV

Art. 8 Abs. 1 LMIV benennt als für die Deklaration Verantwortlichen grundsätzlichen denjenigen Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird.

Eine Definition des Lebensmittelunternehmers im Sinne der LMIV geht aus Art. 3 Nr. 3 VO (EG) Nr. 178/2002 hervor. Diese sind demnach die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden.

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Neue Pflichtinformationen: Bereitstellung im Fernabsatz von Lebensmitteln

Zum 13.12.2014 wird die bisher geltende deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung durch die europaweite Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) abgelöst. Diese etabliert neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel und soll deren Vertrieb auf dem europäischen Binnenmarkt einheitlich regeln. Dabei ist insbesondere Art. 14, der die Art und den Umfang der Bereitstellung dieser neuen Pflichten für Händler festlegt, die Lebensmittel im Fernabsatz vertreiben, von großer Bedeutung.

Die IT-Recht-Kanzlei hat die wesentlichen Regelungen des Art. 14 LMIV herausgearbeitet und im Folgenden darstellend zusammengefasst.

Dabei wird insbesondere auf den Sinn, die systematische Einordnung und den Anwendungsbereich der Vorschrift, den Pflichtenumfang der Händler, den Zeitpunkt der Informationsbereitstellung, die Erfüllungsmöglichkeiten der Auflagen und die Konsequenzen bei Nichterfüllung eingegangen.

Inhalt

  1. Der Regelungstatbestand des Art. 14 LMIV
  2. Sinn und Zweck
  3. Systematische Einordnung
  4. Anwendungsbereich
  5. Umfang der Informationspflichten
  6. Zeitpunkt der Informationsbereitstellung
  7. Anforderungen an die Erfüllung der Pflichten
  8. Konkrete Form der Bereitstellung auf Webseiten
  9. Ausnahmen von den Pflichten des Art. 14 LMIV
  10. Konsequenzen der Nichteinhaltung

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.