Schlagwort -Messer

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Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG: „Dauerhafte Schärfe“
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Abmahnung ebay: Werbung mit Herkunftsangaben
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Abmahnung Kochmesser.de: Messer „aus der Schweiz“
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung mit geographischer Herkunftsangabe
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Abmahnung ebay: Geographische Herkunftsangabe „Switzerland“
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Abmahnung Kochmesser.de: Immerscharfe Messer
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbeaussagen beim Messerverkauf
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Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG: „Dauerhafte Schärfe“

Die Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG hat einen Ebay-Händler wegen angeblich irrefürender Werbung mit der Aussage „dauerhafte Schärfe“ abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: unlautere Bewerbung von Messern mit der Aussage „dauerhafte Schärfe“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung ebay: Werbung mit Herkunftsangaben

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich mit falschen Herkunftsangaben werben soll.

Die beworbenen Messer seien in China produziert und werden mit „Switzerland“ beworben.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Kochmesser.de: Messer „aus der Schweiz“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG vorgelegt, in der angeblich irreführende Werbung mit der Aussage „aus der Schweiz“ gerügt wird.

 

 

Überblick und Inhalt  

  • Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Bezeichnung “aus der Schweiz” beim Vertrieb von Messern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung mit geographischer Herkunftsangabe

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit einer geographischen Herkunftsangabe abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung mit der Aussage “aus der Schweiz” 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Geographische Herkunftsangabe „Switzerland“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblicher Irreführung  beim Verkauf von Messern mit der geographischen Herkunftsbezeichnung „Switzerland“ abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung mit der Bezeichnung „Switzerland“ 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Kochmesser.de: Immerscharfe Messer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher irreführender Werbung mit der Produktbeschaffenheit eines Messers vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “Immer Scharf“ beim Verkauf von Messern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €,

 

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbeaussagen beim Messerverkauf

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung zur Produktbeschaffenheit eines Messers vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch die Aussage „IS-Immerscharf Schliff“

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “Das Keramik-Messer ist viel glatter als Metall”

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 €

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.