Schlagwort -Nahrungsergänzungsmittel

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Abmahnung Webshop: Unzureichende Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln
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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen
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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln
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Abmahnung Online-Shop: Unlautere Werbung mit Nahrungsergänzungsmitteln
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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Unlautere Werbung
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Abmahnung Internetshop: Irreführende Werbung mit Wirkungsversprechen
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Rechtssichere Werbung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet
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Nahrungsergänzungsmittel über das Internet rechtssicher bewerben und verkaufen!
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IT-Recht Kanzlei: eBook Health-Claims-Verordnung
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Nahrungsergänzungsmittel: Urteil über Werbung mit Aussagen Dritter und eine „völlig bescheuerte“ Rechtslage
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Update Abmahnung Network World Alliance GmbH

Abmahnung Webshop: Unzureichende Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Ein Webshop-Betreiber wurde abgemahnt, weil er beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln aus Kanada diese nicht ausreichend in deutscher Sprache kennzeichnet.

Er verstoße damit gegen Kennzeichnungspflichten.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen

Wir haben von einer Abmahnung des Verbands sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblich unlauteren Wirkungsversprechen Kenntnis genommen.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblich irreführende Werbung mit Wirkungsversprechen beim Online-Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

 

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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. die sich gegen einen Online-Händler richtet vorgelegt. 

 

Begründet wird die Abmahnung mit angeblich irreführender und unlauterer Werbung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblich unzulässige Formulierung von Wirkungsversprechen und damit wettbewerbswidrige Werbung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

 

Mehr erfahren

Abmahnung Online-Shop: Unlautere Werbung mit Nahrungsergänzungsmitteln

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen irreführender Werbung hinsichtlich Wirkungsversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln zur Kenntnis gebracht.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich irreführende Werbung mit Nahrungsergänzungsmitteln 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Unlautere Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich unzulässigen Wirkungsversprechen beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblich unlautere Werbung mit Wirkungsversprechen beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

Mehr erfahren

Abmahnung Internetshop: Irreführende Werbung mit Wirkungsversprechen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung bezogen auf Wirkungsversprechen im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich irreführende Werbung mit Wirkungs- und Heilungsversprechen

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Rechtssichere Werbung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet

Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll.

Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen – z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel – geregelt sind.

Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.

Nahrungsergänzungsmittel über das Internet rechtssicher bewerben und verkaufen!

Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll.

Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen – z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel – geregelt sind.

Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.

IT-Recht Kanzlei: eBook Health-Claims-Verordnung

Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei setzt sich ausführlich mit den wichtigsten Regelungsbereichen der Verordnung 1924/2006 („Health-Claims-Verordnung“ oder auch „HCV“) auseinander.

Zudem ist er brandaktuell, so wurden über 30 Gerichtsentscheidungen des Zeitraums 2008-2011 berücksichtigt.

Wie dürfen Lebensmittel nun noch beworben werden?

Was haben hierbei insbesondere Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten?

Wann wird endlich die sog. Gemeinschaftsliste veröffentlicht?

Informieren Sie sich!

Nahrungsergänzungsmittel: Urteil über Werbung mit Aussagen Dritter und eine „völlig bescheuerte“ Rechtslage

Wer für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Werbung betreibt, ist an eine strikte Gesetzgebung zum Aussagegehalt dieser Werbung gebunden; insbesondere dürfen keine Äußerungen Dritter herangezogen werden, die eine Wirksamkeit dieser Mittel anpreisen.  In einer Dauerwerbesendung eines TV-Shops versuchten nun ein Moderator und der Geschäftsführer eines NEM-Herstellers, diese Regelung elegant zu umsegeln – und erlitten dabei (juristischen) Schiffbruch.

TV-Shops sind ja landläufig dafür bekannt, dass sie die besten Produkte zu den niedrigsten Preisen anbieten; entsprechend optimistisch sind stets auch die Aussagen der im Studio anwesenden Experten. Dumm nur, dass beim Verkauf von NEM im Prinzip Schweigen herrschen müsste – außer einer Verlesung der Inhaltsstoffe ist in der Werbung hier nämlich relativ wenig erlaubt. Vor allem ist es nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 LFGB verboten, die Werbung mit Äußerungen Dritter, insbesondere Dank- oder Empfehlungsschreiben (soweit sie sich auf die Linderung von Krankheiten beziehen), zu garnieren.

Den ganzen Artikel lesen (Link)

Update Abmahnung Network World Alliance GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Network World Alliance GmbH wegen angeblich irreführender Werbung vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Network World Alliance GmbH
Begründung:

angeblich irreführende Werbung beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln.

Rechtlicher Bezug: LFGB
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Handelsplattform: Online-Shop
Gegenstandswert: 30.000 €

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontakt

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.