Schlagwort -Poly Rattan

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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Irreführende Werbung
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Poly Rattan“

Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart zur Verfügung gestellt.

Die Wettbewerbszentrale mahnt einen ebay-Händler ab, der sich durch die Werbung mit dem Begriff „Poly Rattan“ wettbewerbswidrig verhalten haben soll.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Irreführende Werbung

Die Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart hat einen ebay-Händler wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mir der Aussage „Poly Rattan“, da die beworbene Sitzgruppe aus Druckguss sei
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Poly Rattan“

Ein ebay-Händler, der über die Handelsplattform eine Sitzgruppe verkauft wurde wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Er werbe mit der Aussage „Poly Rattan“ obwohl die Sitzgruppe aus Druckguss bestehe.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.