Schlagwort -Preisangabenverordnung

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Abmahnung Amazon: Fehlende Grundpreisangabe bei Knoblauch in Öl
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Abmahnung Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Kein Grundpreis beim Endpreis
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Angabe des Grundpreises
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Abmahnung meinpaket.de: Fehlende Grundpreisangabe
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LG Bochum: Pflicht zur Grundpreisangabe bei Kerzen
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Abmahnung Carina Eckardt
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Abmahnung Onlineshop: Wettbewerbswidrige Preiskennzeichnung
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Verstoß gegen Preisangabenverordnung
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreis bei Cremes
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ebay Abmahnung: Grundpreisangabe bei Cremes
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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Grundpreis bei Badezusätzen
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Abmahngefahr: Automatische Grundpreisanzeige bei eBay reicht nicht aus
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Google-Shopping-Anzeigen: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis an falscher Stelle

Abmahnung Amazon: Fehlende Grundpreisangabe bei Knoblauch in Öl

Ein Amazon-Händler wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung beim Vertrieb von Knoblauch in Öl abgemahnt.

So soll er es versäumt haben den Grundpreis beim Endpreis anzugeben.

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Abmahnung Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG

Die Firma Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG hat einen Mitbewerber auf Amazon, der u.a. Knoblauch in Öl vertreibt, wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG
  • Begründung: angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Knoblauch in Öl und weiteren Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbaucher)

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Kein Grundpreis beim Endpreis

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. hat einen Amazon-Händler abgemahnt, der den Grundpreis beim Verkauf von Produkten nach Volumen nicht angibt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Angabe des Grundpreises

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Online-Händler auf der Plattform meinpaket.de abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: meinpaket.de
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung meinpaket.de: Fehlende Grundpreisangabe

Ein Online-Händler, der seine Waren über die Handelsplattform meinpaket.de vertreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

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LG Bochum: Pflicht zur Grundpreisangabe bei Kerzen

Werden Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder gar nur beworben (!), ist der Händler verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis (= Preis pro Mengeneinheit) anzugeben. Die maßgebliche Vorschrift hinsichtlich der Grundpreisangabe ist § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung.

In der Vergangenheit wurden schon so manche Produkte als grundpreispflichtig eingestuft, nunmehr hat das LG Bochum (Urteil vom 11.02.2014, Az.: I-12 O 220/13) in einer aktuellen Entscheidung eine weitere Warenkategorie in den Kreis der grundpreispfichtigen Waren aufgenommen: Kerzen! Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum. Wir hatten erst kürzlich berichtet, dass Ladungssicherungsnetze und (Abdeck-) Planen nach der Rechtsprechung des LG Köln und des LG Bochum grundpreispflichtig seien. Nunmehr hatte das LG Bochum im Rahmen eines Verfügungsurteils (vom 11.02.2014, Az.: I-12 O 220713) die Ansicht vertreten, dass auch Kerzen der Pflicht zur Angabe des Grundpreises unterfallen sollen!

Es stritten sich vor dem LG Bochum zwei Händlerinnen von Kerzen. Die Verfügungsbeklagte bot bzw. bewarb Kerzen unterschiedlichen Gewichts (z.B. 411g und 623g) auf Ihrer Online-Seite, gab hierfür sogar einen Grundpreis an, allerdings nicht bezogen auf die Mengeneinheit 1kg…

Den Originalbeitrag weiterlesen (…)

Abmahnung Carina Eckardt

Frau Carina Eckardt hat einen Mitbewerber wegen angeblichen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Carina Eckardt
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Preiskennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Onlineshop: Wettbewerbswidrige Preiskennzeichnung

Der Bertreiber wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Preiskennzeichnung abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Verstoß gegen Preisangabenverordnung

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler abgemahnt weil er gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Produkten in Fertigpackungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreis bei Cremes

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler der Cremes und Bodylotions verkauft wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Der Grundpreis sei nicht beim Endpreis angegeben, daher verstoße der Händler gegen die Peisangabenverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung: Grundpreisangabe bei Cremes

Ein Online-Händler der  über ebay Cremes und Bodylotions verkauft wurde wegen der fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Grundpreis bei Badezusätzen

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler der Pflegeartikel in Fertigpackungen verkauft wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises beim Endpreis abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Die fehlende Angabe des Grundpreises verstoße gegen die Preisangabenverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahngefahr: Automatische Grundpreisanzeige bei eBay reicht nicht aus

Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. eBay selbst lässt auf seiner Informationsseite zur Grundpreisangabe verlauten, dass die Angabe des Grundpreises für bestimmte Warengruppen den aktuellen Bestimmungen der Preisangabenverordnung in Deutschland entspreche. Dem ist leider nicht so!

Wer sich auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, riskiert eine kostenintensive Abmahnung, wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.

Derzeit werden wieder öfters fehlende Grundpreise abgemahnt, Händler auf der Verkaufsplattform eBay geraten ungewollt in die Gefahr einer Abmahnung, da die von eBay zur Verfügung gestellte automatische Berechung und Anzeige des Grundpreises nicht ausreichd ist. Die automatische Anzeige des von eBay zur Verfügung gestellten Grundpreisanzeige sieht exemplarisch wie folgt aus:

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Google-Shopping-Anzeigen: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

Mit Urteil vom 13.06.2014, Az. 315 O 150/14, hat das LG Hamburg entschieden, dass Verkaufsanzeigen bei „Google Shopping“ gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung verstoßen, wenn die zusätzlich zum Endpreis anfallenden Versandkosten lediglich im Rahmen eines so genannten Mouse-Overs angezeigt werden.

In dem vom LG Hamburg zu entscheidenden Fall wurde ein Online-Händler von einem Mitbewerber im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen Verstoßes gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil bei dessen Angebots-Anzeigen beim Online-Dienst „Google Shopping“ neben dem Endpreis nicht die zusätzlich anfallenden Versandkosten ausgewiesen wurden. Diese wurden bei den Google-Shopping-Anzeigen nur angezeigt, wenn man mit der Mouse über die zugehörige Produktabbildung fuhr.

Den ganzen Beitrag lesen […]

Abmahnung IDO Verband: Grundpreis an falscher Stelle

Ein ebay-Händler hat vom IDO Verband eine Abmahnung erhalten, weil er den Grundpreis nicht beim Endpreis angegeben haben soll.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die Angabe des Grundpreises erfolge im Fließtext der Artikelbeschreibung und nicht – wie gesetzlich gefordert – beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.