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Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Berlin: Fehlende Grundpreisangabe

Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Berlin: Fehlende Grundpreisangabe

Die Wettbewerbszentrale Büro Berlin hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: Beim Vertrieb von Rotwild Lockmitteln und Salzeimern fehle die Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.