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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Primär verantwortlicher Lebensmittelunternehmer

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Primär verantwortlicher Lebensmittelunternehmer

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen Verstößen gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: 
    • fehlende Angabe des primär verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
    • fehlende Warnhinweise auf Allergene/Sulfite in Wein
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.