Schlagwort -Stiftung Warentest

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Abmahnung ebay: Unlautere werbliche Ausnutzung eines Testergebnisses
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Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Werbung mit Testergebnis
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Abmahnung Webshop: Werbung mit Testergebnis und Materialzusammensetzung
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Abmahnung eis.de GmbH
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Abmahnung Amazon: Werbung mit Testergebnis der Stiftung Warentest
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Werbung mit der Stiftung Warentest: Zukünftig wohl kostenpflichtig
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Abmahnung ebay: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe – Testurteil Fahrradhelm
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit Fahrradhelm-Testurteil
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Ändern die neuen Werbebedingungen der Stiftung Warentest etwas an der wettbewerbsrechtlichen Bewertung?

Abmahnung ebay: Unlautere werbliche Ausnutzung eines Testergebnisses

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich ein Testergebnis wettbewerbswidrig genutzt haben soll.

Es fehle bei der Werbung die Angabe der Fundstelle des Testergebnisses.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Werbung mit Testergebnis

Die Firma Quante Design GmbH & Co. KG hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger Werbung mit einem Testergebnis und mehr abgemahnt,

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Quante Design GmbH & Co. KG
  • Begründung:
    • unlautere Werbung mit einem Testergebnis (Stiftung Warentest)
    • fehlende Angabe der Materialzusammensetzung eines Schirmes
    • automatisches Newsletter-Abo
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Webshop: Werbung mit Testergebnis und Materialzusammensetzung

Ein Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreib wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit einem Testergebnis und der fehlenden Angabe der stofflichen Zusammensetzung seines Produktes abgemahnt.

Außerdem stelle er wettbewerbswidrig ein automatisches Newsletter-Abo bereit.

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Abmahnung eis.de GmbH

Die Firma eis.de GmbH hat einen Amazon-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma eis.de GmbH:

  • Abmahner: eis.de GmbH
  • Begründung: fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses beim Vertrieb von Erotikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 10.000 €

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Abmahnung Amazon: Werbung mit Testergebnis der Stiftung Warentest

Ein Onlinehändler, der über Amazon Erotikartikel und -zubehör verkauft wurde wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt.

Die abmahnende Firma bemängelt in der Abmahnung den fehlenden Verweis auf die Fundstelle eines Testergebnisses das zu Werbezwecken in der Artikelbeschreibung verwendet wird.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Werbung mit der Stiftung Warentest: Zukünftig wohl kostenpflichtig

Testergebnisse der Stiftung Warentest („test“) sind, gerade auch im e-Trade, ein beliebtes Werbemittel; allerdings ist der juristisch korrekte Umgang mit solchen Tests in der Werbung wesentlich schwieriger, als gemeinhin angenommen wird.

Aktuell kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Bei der Kennzeichnung von Produkten mit dem zum Gütesiegel avancierten Testergebnis sollen nach Plänen der Stiftung in Zukunft Lizenzgebühren fällig werden.

Die „test“-Zeichen sind ein phantastisches Werbemittel: Die Stiftung Warentest unterzieht praktisch alles, was sich für Geld verkaufen lässt, ausgiebigen Tests und ist bei den Verbrauchern hoch angesehen. Ein gutes oder sogar sehr gutes Testergebnis ist folglich ideale Werbung für ein Produkt – und bislang war dafür nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 500 Euro fällig.

Aus juristischer, insbesondere wettbewerbsrechtlicher, Sicht ist das „test“-Zeichen jedoch mit Schwierigkeiten behaftet: Zwar gibt es keine direkten gesetzlichen Vorschriften, wie das Zeichen einzusetzen ist, die Rechtsprechung hat jedoch in Auslegung des Wettbewerbsrechts

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Abmahnung ebay: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe – Testurteil Fahrradhelm

Der IT-Recht Kanzlei München wurde wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich fehlerhafter Werbeaussagen bei der Werbung mit einem Testergebnis vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit dem Testergebnis „Testurteil GUT“ und „Stiftung Warentest GUT“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit Fahrradhelm-Testurteil

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrradhelmen über die Verkaufsplattform ebay vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich irreführende Werbung mit den Formulierungen „Testurteil GUT“ und  „Stiftung Warentest GUT“

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Ändern die neuen Werbebedingungen der Stiftung Warentest etwas an der wettbewerbsrechtlichen Bewertung?

Die Werbung mit guten Testergebnissen erfreut sich bei Unternehmen großer Beliebtheit.

Insbesondere die Tests der Stiftung Warentest sind in der Bevölkerung bekannt und genießen einen guten Ruf, so dass viele Unternehmen gerne darauf verweisen, dass ihre Produkte bei diesen Tests einen guten Eindruck hinterlassen haben.

Die Stiftung Warentest hat Anfang diesen Jahres nun ihre Nutzungsbedingungen zur Werbung mit ihren Untersuchungsergebnissen aktualisiert.

Ändert sich durch die neuen Bedingungen etwas an der wettbewerbsrechtlichen Bewertung?

Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

Auch Verbraucher haben einen Vorteil, wenn mit Testergebnissen der Stiftung Warentest geworben wird.

Denn so können sie schon allein anhand der Werbung die Qualität eines Produkts einschätzen.

Dies gilt jedoch nur, wenn die Ergebnisse richtig und originalgetreu in der Werbung wiedergegeben werden.

Bei verzerrten Darstellungen kann es zu wettbewerbsrechtlich zu beanstandeten Irreführungen der Verbraucher kommen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.