Schlagwort -Switzerland

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Abmahnung Amazon: Unlautere Herkunftsangabe eines Messerblocks
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Abmahnung Desktrade UG: Falsche Herkunftsangabe
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Abmahnung ebay: Werbung mit Herkunftsangaben
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Abmahnung Kochmesser.de: Royalty Line Switzerland

Abmahnung Amazon: Unlautere Herkunftsangabe eines Messerblocks

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich unlautere Angaben zur Herkunft eines Messerblocks machen soll.

Der mit der Angabe „Switzerland“ beworbene Messerblock sei in China hergestellt worden.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Desktrade UG: Falsche Herkunftsangabe

Die Firma Desk Trade UG, Fatih Cam hat einen ebay-Händler wegen angeblich irreführender Werbung mit Herkunftsangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Desk Trade UG, Fatih Cam
  • Begründung: Werbung mit der Aussage „Switzerland“ für Messer, die in China produziert worden seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 40.000 €

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Abmahnung ebay: Werbung mit Herkunftsangaben

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich mit falschen Herkunftsangaben werben soll.

Die beworbenen Messer seien in China produziert und werden mit „Switzerland“ beworben.

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Abmahnung Kochmesser.de: Royalty Line Switzerland

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG vorgelegt, in der angebliche Irreführung durch Werbung mit dem Begriff „Switzerland“ gerügt wird.

 

 

Überblick und Inhalt  

  • Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Switzerland“ beim Vertrieb von Messern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €    

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.