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Abmahnung One Klick Media: PAngV
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Abmahnung Online-Shop: Verstoß gegen PAngV
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Abmahnung Cenyo Inc., Daniel von Hoogen
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Umsatzsteuer auf Verpackungs- und Versandkosten?

Abmahnung One Klick Media: PAngV

Die Firma One Klick Media, Eugene Lichtman hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblicher Verstöße gegen die PAngV (Preisangabenverordnung) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: One Klick Media, Eugene Lichtman
  • Begründung: Angeblich fehlende Angaben zu den Versandkosten und zur Umsatzsteuer
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 22.500€

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Abmahnung Online-Shop: Verstoß gegen PAngV

Der Betreiber eines Onlineshops wurde wegen angeblicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt (PAngV).

Es sollen Angaben zu den Versandkosten und Angaben darüber, ob die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten fehlen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Cenyo Inc., Daniel von Hoogen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Cenyo Inc., Daniel von Hoogen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften AGB und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Drewlow & Ziegler  Rechtsanwälte

Abmahner: Cenyo Inc., Daniel von Hoogen
Begründung:

angeblich fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen

angeblich fehlender Ausweis der Umsatzsteuer

angeblich fehlende Angaben zu den Versandkosten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 20.000 €, Mehr erfahren

Umsatzsteuer auf Verpackungs- und Versandkosten?

Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Paket befinden?

In der Theorie ganz einfach: Der Verpackungs- und Versandkosten „kleben“ als sogenannte (unselbständige) Nebenleistung am versandten Produkt und teilen deshalb dessen Schicksal. Wird also ein Produkt versendet, das mit 19% Umsatzsteuer (USt) zu versteuern ist (beispielsweise eine DVD), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten 19% USt zugrunde gelegt werden. Wird dahingegen ein Produkt versendet, das nur mit 7% USt zu versteuern ist (beispielsweise ein Buch), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten nur 7% USt zugrunde gelegt werden.

So weit so gut. Spannend wird das aber erst wenn sich in einem Paket Waren mit unterschiedlichen USt-Klassen befinden, also beispielsweise ein Buch und eine DVD. Dann soll in Abhängigkeit vom Warenwert auch auf die Verpackungs- und Versandkosten anteilig der jeweilige der USt-Steuersatz der Waren angewendet werden. Um bei unserem Beispiel Buch/DVD zu bleiben: Ist das Buch 60% wert und die DVD 40%, müssen die Versandkosten gesplittet werden: Für 60% gilt der 7%ige USt-Satz und für 40% der 19%ige USt-Satz.

Ein Heidenspaß, diese Theorie in der Praxis entsprechend umzusetzen

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.