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Kosmetika rechtssicher verkaufen: Die EU-Kosmetikverordnung kommt
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Nahrungsergänzungsmittel über das Internet rechtssicher bewerben und verkaufen!
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eBook: Tierarzneimittel rechtssicher online verkaufen
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Rechtliche Gefahren beim Verkauf auf der Verkaufsplattform Amazon

Kosmetika rechtssicher verkaufen: Die EU-Kosmetikverordnung kommt

Mitte des Jahres 2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung die bislang geltende deutsche Kosmetikverordnung ab. Sie betrifft vor allem Hersteller von Kosmetika.

Aber auch Händler sind von ihr betroffen, denn einige ihrer Informationspflichten und Werberegelungen sind gerade für Händler von Belang. Die IT-Recht Kanzlei stellt die EU-Kosmetikverordnung vor und erläutert die auf Hersteller und Händler zukommenden Pflichten.

 

I. Die EU-Kosmetikverordnung kommt

 

Bereits seit vielen Jahren gibt es die deutsche Kosmetikverordnung, an die Hersteller und Händler in Deutschland gewöhnt sind. Dabei handelt es sich um eine deutsche Rechtsverordnung, die der Umsetzung von einigen EG-Richtlinien dient. In ihr sind Vorschriften zur Herstellung und zum Vertrieb von Kosmetika in Deutschland enthalten.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Nahrungsergänzungsmittel über das Internet rechtssicher bewerben und verkaufen!

Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll.

Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen – z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel – geregelt sind.

Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.

eBook: Tierarzneimittel rechtssicher online verkaufen

Der Verkauf von Arzneimitteln ist generell stark reglementiert, besonders im Internet.

Das gilt nicht nur für Arzneimittel zur Anwendung beim Menschen, sondern auch für Arzneimittel für Tiere.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber jedoch im Frühjahr 2011 reagiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Versandapotheken im Hinblick auf Arzneimittel für Haustiere gelockert.

Wie diese noch recht neuen Regelungen aussehen, erfahren Sie in dem eBook der IT-Recht-Kanzlei zum Online-Handel mit Tierarzneimitteln.

Rechtliche Gefahren beim Verkauf auf der Verkaufsplattform Amazon

Der Amazon-Marketplace und die Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler.

Leider werden einem von Amazon Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten.

Welche rechtlichen Stolperfallen es aktuell gibt und wie Sie diese (sofern möglich) umschiffen können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

I.    Welche Widerrufsfrist muss bei Amazon verwendet werden (14 Tage/ 1 Monat)?

Die Widerrufsbelehrung im Rahmen des Fernabsatzes kann entweder eine Widerrufsfrist von 14 Tagen oder von einem Monat beinhalten. Welche Frist konkret zu verwenden ist, richtet sich nach § 355 Abs. 2 BGB:

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.