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„Deutsche“ Kondome: Verpackt in Deutschland ist nicht Made in Germany!

„Deutsche“ Kondome: Verpackt in Deutschland ist nicht Made in Germany!

Unter welchen Bedingungen ist ein Produkt eigentlich „Made in Germany“? In einem recht unterhaltsamen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage zu beschäftigen: Es ging um Kondome, bei denen sehr wenige – aber durchaus wichtige – Schritte bis zur Abgabe an den Verbraucher in Deutschland vorgenommen wurden.

 

Insgesamt war das jedoch zu wenig: Das Gericht erteilte dem Prädikat „Made in Germany“ eine Absage (vgl. aktuell OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2012, Az. I-4 U 95/12).

Made in Germany?
Die Angabe „Made in Germany“ wird hierzulande (und auch außerhalb Deutschlands) häufig mit einer besonderen Güte des Produkts assoziiert, sodass dieser kurze Satz von Verbrauchern vielfach als echtes Qualitätssiegel angesehen wird. Dementsprechend reizvoll ist es auch für Händler und Hersteller, ihre Waren als „hergestellt in Deutschland“ auszuweisen – nur: Wann stimmt diese Angabe noch?
Die bisherige Rechtsprechung weist daraufhin, dass nicht alle Fertigungsschritte in Deutschland vorgenommen werden müssen, es sollten jedoch a) die meisten und b) die ganz wesentlichen Handgriffe hierzulande stattfinden. Pauschalisierende Maßstäbe gibt es indes nicht, vielmehr wird nach wie vor von Fall zu Fall entschieden, ob ein Produkt „Made in Germany“ ist – oder eben nicht (ausführlich zu dieser Problematik bspw. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.2011, Az. I-20 U 110/10; besprochen im Beitrag vom 25.08.2011).

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.