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Abmahnung MSWebMedia, Maik Satzer
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Abmahnung Webshop & ebay: Falsche Widerrufsbelehrung
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Warenverkauf nach Frankreich: Haftungsrisiken vorbeugen

Abmahnung MSWebMedia, Maik Satzer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma MSWebMedia, Maik Satzer wegen einer angeblich falschen Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: MSWebMedia, Maik Satzer
  • Begründung: angebliche Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die sich auf Warenverkauf und nicht auf die angebotene Dienstleistung bezieht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay, Webshop 
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

 

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Abmahnung Webshop & ebay: Falsche Widerrufsbelehrung

Ein ebay Händler, der auch einen Webshop betreibt wurde wegen einer angeblich falschen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung einer Widerrufsbelehrung die sich auf Warenverkäufe bezieht und nicht auf die angebotene Dienstleistung

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Warenverkauf nach Frankreich: Haftungsrisiken vorbeugen

Der E-Commerce hat längst die Staatsgrenzen der Bundesrepublik überschritten. Zahlreiche Online-Händler bieten ihre Waren grenzüberschreitend auch in Frankreich an.

Doch obwohl der Verbraucherschutz von Brüssel aus gelenkt wird, sind noch einige wesentliche Unterschiede in der Rechtslage des E-Commerce zwischen Deutschland und Frankreich zu erkennen.

Damit steigt natürlich auch die Gefahr von kostspieligen Sanktionen im Nachbarland, wie es neulich etwa einer der größten französischen Mobilfunkanbieter Free erfahren musste, als 32 seiner AGB-Klauseln für nichtig erklärt wurden – und 50.000 Euro an eine Verbraucherschutzorganisation zu zahlen waren.

Die IT-Recht-Kanzlei bietet ab sofort französische Rechtstexte an (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung), die den französischen rechtlichen Besonderheiten angepasst sind, sodass Online-Händlern das Anbieten von Waren auf dem französischen Markt leichter fallen wird.

Im Folgenden sollen einige der wesentlichen rechtlichen Unterschiede zwischen deutschem und französischem Recht aufgezeigt werden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.