Schlagwort -Warnhinweis

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden
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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung
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Aktivitätsspielzeug darf nur mit entsprechenden Warnhinweisen vertrieben werden!
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Abmahnung Anja Röhr “Playmobil”
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Abmahnung Anja Röhr “Lego-Verkauf”
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Abmahnung Anja Röhr “Spielzeug-Verkauf”
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Update Abmahnung LZA Deutschland UG
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Spielzeugkennzeichnung: Erste Händler werden wegen angeblicher Verstöße abgemahnt

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich fehlender Warnhinweise nach der Biozidverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: Fehlender, deutlich sichtbarer und von der Werbung abgesetzter Warnhinweis zum Gebrauch von Bioziden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Biozidverordnung abgemahnt.

Angeblich fehle der vorgeschriebene Warnhinweis zur Verwendung von Bioziden.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Aktivitätsspielzeug darf nur mit entsprechenden Warnhinweisen vertrieben werden!

Das LG München I hat mit Beschluss vom 05.06.2013 (Az. 1 HK O 12157/13) einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu Wettbewerbszwecken im Internet Kinderzelte mit Bällebad anzubieten, ohne dass vor Abschluss des Kaufvertrags der Warnhinweis „Achtung: Nur für den Hausgebrauch“ dargestellt wird.

Das Gericht folgte damit der Argumentation der von der IT-Recht Kanzlei vertretenen Antragsstellerin. So handelt es sich bei einem Kinderzelt mit Bällebad um ein Aktivitätsspielzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 der 2.
GPSGV. Nach dieser Vorschrift ist Aktivitätsspielzeug „ein Spielzeug zur Verwendung im Haushalt, dessen tragende Struktur während der Aktivität ortsfest bleibt und das für folgende Aktivitäten von Kindern bestimmt ist: Klettern, Springen, Schwingen, Rutschen, Schaukeln, Drehen, Kriechen oder Krabbeln oder eine Kombination dieser Tätigkeiten“.

Nach dem Leitfaden der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug 2009/48/EG sind insbesondere auch Planschbecken als Aktivitätsspielzeuge einzustufen (Ziffer 1.3.5, Seite 18 im PDF-Dokument).

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Abmahnung Anja Röhr “Playmobil”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt noch eine Abmahnung der Frau Anja Röhr wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Warnhinweisen.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei

Abmahner: Anja Röhr
Begründung:

angeblich fehlende Angabe von Sicherheitshinweisen beim Vertrieb von Playmobil-Spielzeug

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro Mehr erfahren

Abmahnung Anja Röhr “Lego-Verkauf”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Anja Röhr wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Warnhinweisen.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei

Abmahner: Anja Röhr
Begründung:

angeblich fehlende Angabe von Sicherheitshinweisen beim Vertrieb von Lego-Spielzeug

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro Mehr erfahren

Abmahnung Anja Röhr “Spielzeug-Verkauf”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Frau Anja Röhr wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Warnhinweisen.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei

Abmahner: Anja Röhr
Begründung:

angeblich fehlende Warnhinweise beim Online-Verkauf von Lego-Spielzeug

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro   Mehr erfahren

Update Abmahnung LZA Deutschland UG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma LZA Deutschland UG wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: LZA Deutschland UG
Begründung:

angeblich fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielzeug

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Spielzeugkennzeichnung: Erste Händler werden wegen angeblicher Verstöße abgemahnt

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehrfach und umfangreich berichtet, dass seit dem 20.07.2011 in Deutschland eine neue Online-Spielzeugkennzeichnung gilt. Nun liegen der IT-Recht Kanzlei erste Abmahnungen in diesem Zusammenhang vor.

Abgemahnt wurde etwa ein Unternehmen, welches Kinderboote über Amazon angeboten hat, ohne diese im Internet mit folgendem Warnhinweis zu versehen:

„Achtung: Nur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.“

Nur, der Abmahner hatte Folgendes übersehen: Gemäß § 23 der 2. GPSGV ist diese Verordnung nicht bei Spielzeug anzuwenden, das vor dem 20. Juli 2011 in den Verkehr gebracht wurde…

Weitere rechtliche Hintergründe zur neuen Spielzeugkennzeichung finden Sie hier.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.