Schlagwort -Widerruf

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Abmahnung IDO Verband: Alte, nicht gesetzesmäßige Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Internetshop: Angaben zu den Rücksendekosten
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Abmahnung Walter Zehentmaier
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Eingang des Widerrufs muss unverzüglich bestätigt werden
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Abmahnung IDO-Verband: Fristbeginn, Auslandsversandkosten und Angaben zur Garantie
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Unternehmer und Verbraucher: Rückgewährpflichten im Falle des Widerrufs
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Abmahnung IDO Verband: Paragraphenreferenz zum Fristbeginn
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Abmahnung Thomas Russer: Beginn der Widerrufsfrist
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ebay Abmahnung: Fristbeginn des Widerrufs
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Abmahnung Amazon: Schütz Neue Medien GmbH
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Abmahnung Thomas Baczewski, ebay: 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
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Mangelhafte Sommerreifen: Rücktritt von einem Kaufvertrag
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eBay Abmahnung: Rücksendekosten und Fristbeginn des Widerrufs
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Was wird abgemahnt: Die häufigsten Abmahngründe im Monat September 2012
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Leitfaden: Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf

Abmahnung IDO Verband: Alte, nicht gesetzesmäßige Widerrufsbelehrung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich veralteten und damit nicht gesetzesmäßigen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: nicht gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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Abmahnung Internetshop: Angaben zu den Rücksendekosten

Der Betreiber eines Internestshops wurde abgemahnt, weil seine Angaben zu den Rücksendekosten irreführend sein sollen.

Er soll widersprüchliche Angaben über die Rücksendekosten im Fall eines Widerrufs machen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Walter Zehentmaier

Herr Walter Zehentmaier hat einen Mitbewerber wegen angeblich unklarer Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Walter Zehentmaier
  • Begründung: angeblich unklare und widersprüchliche Angaben darüber, wer die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs trägt.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 Euro

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Eingang des Widerrufs muss unverzüglich bestätigt werden

Nach der Novelle des Widerrufsrechts müssen Online-Händler ab 13. Juni 2014 den Verbrauchern den Eingang ihrer Widerrufserklärung bestätigen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Verbraucher den Widerruf via Webformular erklären, das ihnen die Händler zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben.

Gibt es ein solches Webformular nicht, so besteht auch keine Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs eines Widerrufs. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen rund um die Bestätigungspflicht.

I. Neue Pflicht zur Empfangsbestätigung

Bekanntermaßen ändert sich zum 13. Juni 2014 Einiges im Fernabsatzwiderrufsrecht. Händler müssen sich auf eine ganze Reihe neuer Regelungen einstellen. Eine Änderung ist auf den zweiten Blick gar nicht so aufwendig wie es auf den ersten Blick scheint: die Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs der Widerrufserklärung eines Verbrauchers bei Fernabsatzgeschäften nach § 356 Absatz 1 BGB  neue Fassung.

Entgegen vieler Andeutungen und Mutmaßungen im Sumpf des Halbwissens im Netz besteht diese Bestätigungspflicht nur in einer Konstellation: nämlich beim Widerruf von Verbrauchern via Webformular.

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Abmahnung IDO-Verband: Fristbeginn, Auslandsversandkosten und Angaben zur Garantie

Ein ebay-Händler wurde vom IDO-Verband wegen mehrerer angeblich wettbewerbswidriger Angaben zu den Transportkosten, dem Widerruf und der Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlerhafte Angaben zum Widerruf
    • unlautere Angaben zu den Rücksendekosten
    • fehlerhafte Angaben zur Garantie
    • wettbewerbswidrige Angaben zu den Auslandsversandkosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Unternehmer und Verbraucher: Rückgewährpflichten im Falle des Widerrufs

Das deutsche Recht sieht für den Handel im Fernabsatz ein generelles Widerrufsrecht des Verbrauchers innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vor. Dieses lässt ein Rückgewährschuldverhältnis entstehen, in welchem die empfangenen Leistungen jeweils an die andere Partei wieder herausgegeben werden müssen. So ist der Unternehmer verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuzahlen, wohingegen der Verbraucher die erhaltene Ware zurückgeben muss.

Bisher sah das Gesetz im Widerrufsrecht unmittelbar jedoch weder eine ausdrückliche zeitliche Begrenzung für die Rückgewähr auf beiden Seiten vor, noch war geregelt, wenn die Rückleistungspflicht zuerst traf.  Zum 22.11.2011 jedoch wurde die EU-Richtlinie über die Rechte des Verbrauchers (2011/83/EU) verkündet, deren Umsetzung in Deutschland zum 13.06.2014 in Kraft tritt und hinsichtlich des „wie“ und „wann“ der Rückführung von Leistungen im Falle des Widerrufs klare Vorgaben macht.

In diesem Beitrag wird die derzeitige Rechtslage den neuen Regelungen vergleichend gegenübergestellt.

Die gesetzliche Status Quo und seine Probleme

In der aktuellen Fassung des Widerrufsrechts sind sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher gehalten, die empfangen Leistung bei Widerruf durch den Verbraucher „Zug-um-Zug“ zurück zu gewähren.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung IDO Verband: Paragraphenreferenz zum Fristbeginn

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler, der Dekorationsartikel verkauft wegen angeblich fehlerhaften Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs (alte Widerrufsbelehrung) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich falsche Paragraphenreferenz bei den Angaben zum Fristbeginn
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Thomas Russer: Beginn der Widerrufsfrist

Der IT-Recht Kanzlei München eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblich fehlerhafter Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist auf ebay vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben in der Belehrung zum Fristbeginn des Widerrufs
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 7.500 Euro

 

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ebay Abmahnung: Fristbeginn des Widerrufs

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Fristbeginn des Widerrufs

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Amazon: Schütz Neue Medien GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Schütz Neue Medien GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Estel & Feise Rechtsanwälte
  • Abmahner: Schütz Neue Medien GmbH
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung, bezogen auf den Fristbeginn des Widerrufs
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Handelsplattform: Amazon
  • Gegenstandswert: 10.000 Euro

 

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Abmahnung Thomas Baczewski, ebay: 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sascha Tawil RA
  • Abmahner: Thomas Baczewski
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zur Übernahme der Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufs
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Mangelhafte Sommerreifen: Rücktritt von einem Kaufvertrag

Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (im vorliegenden Fall Sommerreifen) setzt grundsätzlich voraus, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben wurde.

Dass das Fahrzeug, für das die Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert daran nichts.

Ende April 2010 erwarb der Geschäftsführer einer Firma zwei gebrauchte Sommerreifen für einen Porsche 911 zu einem Preis von 960 Euro.

Nachdem er die Reifen abgeholt hatte, stellte er zuhause fest, dass ein Reifen eine Beschädigung des inneren Profilblocks aufwies. Grund war eine Schraube, die in dem Reifen steckte. Er sandte die Reifen zurück an den Verkäufer und bat um Rücküberweisung des Kaufpreises.

Den Originalbeitrag weiterlesen (…)

eBay Abmahnung: Rücksendekosten und Fristbeginn des Widerrufs

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Fristbeginn des Widerrufsrechtes
  • Angaben zu den Rücksendekosten

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

Was wird abgemahnt: Die häufigsten Abmahngründe im Monat September 2012

 

Die Abmahnungen die der IT-Recht Kanzlei im vergangenenen Monat vorgelegt wurden sind nun wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats September 2012:

1.  40-Euro-Klausel   

2. fehlende Grundpreisangabe

3. Fristbeginn des Widerrufsrechtes

4. Verkäuferstatus (Privatverkäufer oder Händler)

5. Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

6. Irreführende Werbung 

7. Markenrechtsverletzung

8. Angaben zur Speicherung des Vertragstextes

9. fehlerhafte Widerrufsbelehrung

10. Fristbeginn des Widerrufsrechtes

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

1. Wettbewerbsrecht
2. Jugendschutzgesetz
3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Leitfaden: Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf

Nahezu täglich erreichen uns Anfragen unserer Mandanten wegen Streitigkeiten mit Kunden bezüglich der Tragung von Versandkosten nach einem Fernabsatzwiderruf.

Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt.

Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

A.    Hinsendekosten

Hinsendekosten sind die ursprünglichen Versandkosten vom Unternehmer zum Verbraucher.

Hinsendekosten trägt grundsätzlich der Unternehmer

Seit der Entscheidung des EuGH vom 15.04.2010 (Az.: C-511/08) besteht Klarheit dahingehend, dass die Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen sind.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.