Schlagwort -Widerrufsbelehrung 2014

1
Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs: Widerrufsbelehrung nicht aktuell
2
Abmahnung Katjas Dreamland GmbH
3
ebay Abmahnung: Nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung
4
Abmahnung ebay: Keine wirksame Widerurfsbelehrung
5
Abmahnung PP Handelsagentur, Peggy Possmann
6
Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung im Einsatz
7
EU-Kommission: Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren
8
Abmahnung Werfo Ltd.
9
EU-Kommission: Orientierungshilfe für Fernabsatzverträge, die nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen
10
Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie: Berechnung der Widerrufsfristen
11
Abmahnung Eboxu UG
12
Neue Widerrufsbelehrung 2014: Lösung für Problematik des Fristbeginns durch mehrere Widerrufsbelehrungen ?
13
Dynamische Widerrufsbelehrung 2014: Praxistauglich ?
14
Widerrufsbelehrung 2014: Lassen Sie sich nicht in Ihrer Handlungsfreiheit einschränken
15
Informationsportal der IT-Recht Kanzlei zur Widerrufsbelehrung 2014

Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs: Widerrufsbelehrung nicht aktuell

Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich nicht rechtskonformen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
  • Begründung: Die verwendetete Widerrufsbelehrung entspreche nicht dem Rechtsstand von 2014.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Katjas Dreamland GmbH

Die Firma Katjas Dreamland GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Katjas Dreamland GmbH
  • Begründung: angebliche Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung, die nicht den rechtlichen Anforderungen in 2014 entsprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

ebay Abmahnung: Nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil seine Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen soll.

Er soll die seit dem 13.06.2014 geltenden Anforderungen nicht berücksichtigen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung ebay: Keine wirksame Widerurfsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich keine wirksame Widerrufsbelehrung verwendet.

Die von ihm verwendete Widerrufsbelehrung sei seit dem 13.06.14. generell unwirksam.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung PP Handelsagentur, Peggy Possmann

Die Firma PP Handelsagentur, Peggy Possmann hat einen Onlinehändler abgemahnt, weil er angeblich die neuen, seit 13.06.2014 geltenden Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nicht erfülle

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: PP Handelsagentur, Peggy Possmann
  • Begründung: Die vom Onlinehändler verwendete Widerrufsbelehrung entspräche dem Rechtsstand vor dem 13.06.14
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung im Einsatz

Der Betreiber eines Online-Shops wurde abgemahnt, weil seine eingesetzte Widerrufsbelehrung angeblich nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

So fänden die neuen, seit dem 13.06.14 geltenden, gesetzlichen Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung keine Berücksichtigung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

EU-Kommission: Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren

Die meisten deutschen Onlinehändler vertreiben in Deutschland und zunehmend auch in den europäischen Mitgliedsstaaten Waren und nur im geringen Maße Dienstleistungen.

Die Regelungen der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 zur Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren hat daher für die deutschen Onlinehändler eine zentrale Bedeutung.

Inhalt

  1. Voraussetzungen einer rechtswirksamen Ausübung des Widerrufsrecht
  2. Widerruf im Fall der Lieferung von mehreren Waren oder von schadhaften Waren
    1. Widerruf eines Vertrages im Fall der Lieferung von mehreren Waren (Teilwiderruf)
    2. Widerruf im Fall schadhafter Ware
  3. Rücksendung der Ware im Fall des Widerrufs
    1. Übernahme der unmittelbaren Kosten der Rücksendung durch den Verbraucher
    2. Rückzahlung der vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen
    3. Nachweis der Rücksendung der Ware als Voraussetzung für die Rückerstattung der Zahlung des Verbrauchers
    4. Kein Recht zur Verweigerung der Rückzahlung des Kaufpreises bis zur Klärung eines möglichen Anspruches des Händlers wegen Wertverlust
    5. Einsatz gleicher Zahlungsmittel bei Rückerstattung

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Werfo Ltd.

Die Firma Werfo Ltd. hat einen Onlinehändler wegen der angeblichen Nichtverwendung der Widerrufsbelehrung 2014 abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Werfo Ltd.
  • Begründung: Die vom Webshop-Betreiber verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht den neuen, seit 13.06.2014 geltenden, Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 1.000 €

Mehr erfahren

EU-Kommission: Orientierungshilfe für Fernabsatzverträge, die nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen

Nicht alle Fernabsatzverträge fallen unter den Geltungsbereich der mittlerweile in nationales Recht umgesetzten Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83. Es ist für den europäischen Onlinehändler enorm wichtig zu wissen, welche Ausnahmetatbestände es hier gibt.

Denn für solche Ausnahmetatbestände, die nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, gelten unter anderem nicht die vorvertraglichen Pflichtinformationen und das Widerrufsrecht.

Inhalt

Besondere Einzeltatbestände, die nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, Art. 3, Abs. 3 Richtlinie

  1. Erwerb von Grundeigentum, Mietverträge, Gebäudeverträge ( Art. 3, Abs. 3, Buchstabe e und f)
  2. Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarf, die im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden (Art. 3, Abs. 3, Buchstabe i)
  3. Verträge, die unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden (Art. 3. Abs. 3, Buchstabe l)
  4. Bestimmte Verträge, die mit elektronischen Kommunikationsmitteln geschlossen werden (Art. 3, Abs. 3, Buchstabe m)
  5. Regeln für öffentliche Versteigerungen

Den Originalbeitrag weiterlesen (…)

Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie: Berechnung der Widerrufsfristen

Ab dem 13.6.2014 ist EU-weit die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 für europäische Onlinehändler maßgebend. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz, das die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist am 13.6.2014 in Kraft getreten. Diese Richtlinie führt in allen EU-Staaten unter anderem zu weitgehenden Änderungen des Widerrufsrechts. Für deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Deutschland und in anderen EU-Staaten anbieten wollen, ist daher die jetzt vor kurzem in englischer Sprache veröffentlichte Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie sehr hilfreich.

Im Folgenden sollen die Aussagen dieser Orientierungshilfe zur Frage der Berechnung der Widerrufsfristen vorgestellt werden. Maßgebend ist für den deutschen Onlinehändler die Fallkonstellation eines Fernabsatzvertrages, der auf elektronischem Wege abgeschlossen wird. Diese Fallkonstellation soll hier zugrunde gelegt werden. Begrifflichkeiten sind der deutschsprachigen Fassung der o.g. Verbraucherrichtlinie entnommen.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Eboxu UG

Die Firma Eboxu UG hat einen Webshop-Betreiber wegen der Nichtumsetzung der Widerrufsbelehrung 2014 abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Eboxu UG
  • Begründung: Nichtverwendung der neuen Widerrufsbelehrung 2014 ab dem 13.06.2014
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Neue Widerrufsbelehrung 2014: Lösung für Problematik des Fristbeginns durch mehrere Widerrufsbelehrungen ?

Ab dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind. Bislang konnten sich Händler einer statischen Widerrufsbelehrung zur ausreichenden Erfüllung ihrer gesetzlichen Informationspflichten bedienen. Ab dem 13.06.2014 scheint diese Möglichkeit abgeschnitten.

So sieht das neue gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung 2014 vor, dass bereits in Bezug auf den Fristbeginn ein bestimmter „Textbaustein“ Verwendung finden muss – abhängig von der konkreten Liefersituation. Der Händler müsste aufgrund seiner Verpflichtung, den Verbraucher bereits vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zutreffend über die Modalitäten des bestehenden Widerrufsrechts zu informieren, genau darüber Bescheid wissen, wie die Bestellung verschickt werden wird.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Dynamische Widerrufsbelehrung 2014: Praxistauglich ?

Die ab dem 13.06.2014 nach neuem Verbraucherrecht einzusetzende Widerrufsbelehrung bereitet vielen Händlern Bauchschmerzen. So sieht das gesetzliche Muster gleich an zwei Stellen eine „Dynamik“ der Widerrufsbelehrung vor – die in der Praxis nicht umsetzbar ist.

Inhalt

  • Einleitung
  • Erstes dynamisches Element: Fristbeginn
  • Zweites dynamisches Element: Angabe der Rücksendekosten bei Speditionsware
  • Dynamische Widerrufsbelehrung ist keine Lösung
  • Konkrete Liefersituation müsste vorab bekannt sein
  • Konkrete Höhe der Rücksendekosten von Speditionsware müsste vorab bekannt sein
  • Fazit

Den ganzen Beitrag lesen […]

Widerrufsbelehrung 2014: Lassen Sie sich nicht in Ihrer Handlungsfreiheit einschränken

Bereits in wenigen Tagen ist es soweit: Ab dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind.

Verbreitet finden sich für dieses Dilemma Lösungsansätze, die den Händler ganz erheblich in seiner Handlungsfreiheit einschränken. Aber nicht bei uns.

Einleitung

Die neue Widerrufsbelehrung 2014 hat es in sich. Schon in wenigen Tagen müssen Händler die gesetzlichen Neuerungen umgesetzt haben.

Aufgrund der erheblich erweiterten Informationspflichten – konkret in Bezug auf die differenzierte Information zum Beginn der Widerrufsfrist in Abhängigkeit von der konkreten Bestell- bzw. Liefersituation und über die Höhe der Rücksendekosten bei Speditionsware – besteht nach unseren Erfahrungen der letzten Woche eine große Unsicherheit bei den Händlern .

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Informationsportal der IT-Recht Kanzlei zur Widerrufsbelehrung 2014

Derzeit werden wir geradezu überschüttet mit Fragen zur neuen Widerrufsbelehrung 2014 und den übrigen, sich aus der Verbraucherrechterichtlinie ergebenden, diversen neuen Informationspflichten. Aus diesem Grund haben wir unseren Mandanten/Lesern ein Informationsportal zum Thema Widerrufsbelehrung 2014 eingerichtet.

Für eventuelle Verbesserungsvorschläge/Kritik sind wir natürlich offen.

https://www.widerrufsbelehrung-2014.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.