Schlagwort -Widerrufsfrist

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Abmahnung Yvonne Fielder
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Abmahnung IDO Verband: Fehlerhafte Angaben zum Widerrufsrecht
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Abmahnung kauf mich GmbH
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat August 2014
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Abmahnung ebay: in mehreren Punkten fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014
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Abmahnung Helga Delaporte: Dauer der Widerrufsfrist
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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist
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Abmahnung Wellnexx4you: Grundpreisangabe & Widerrufsfrist
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Abmahnung Internetshop: Grundpreis und Beginn der Widerrufsfrist
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat März 2014
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Abmahnung Eisgold GmbH
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Abmahnung Webshop: Rücksendekosten, Vertragssprache und Widerrufsfrist
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Abmahnrisiko: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist bei eBay
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Abmahnung Gregor Dippacher: Widersprüchliche Widerrufsfristen

Abmahnung Yvonne Fielder

Frau Yvonne Fielder hat einen Ebay-Händler wegen angeblich unvollständigen bzw. fehlenden Angaben zur Textilkennzeichnung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Yvonne Fielder
  • Begründung:
    • unzureichende Angaben zur Textilkennzeichnung
    • irreführende Belehrung über die Frist des Widerrufs
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 20.000,00 €

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Abmahnung IDO Verband: Fehlerhafte Angaben zum Widerrufsrecht

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler, der KFZ-Zubehör vertreibt, wegen angeblich fehlerhaften Angaben zum Widerrufsrecht abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: 
    • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist
    • fehlender ODR-Link
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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Abmahnung kauf mich GmbH

Die Firma kauf mich GmbH hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich widersprüchlichen und unzureichenden Angaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: kauf mich GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Angabe der Telefonnummer
    • fehlende Angabe der E-Mail Adresse
    • falsche Terminangabe einer Veranstaltung
    • widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist
    • unzureichende Angaben zum Rückgabe- und/oder Widerrufsrecht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 45.000 €

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat August 2014

 

Die der IT-Recht Kanzlei im Monat August zur Kenntnis gebrachten Abmahnungen sind ausgewertet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats August 2014:

  1. Markenrechtsverletzung
  2. Widerrufsbelehrung
  3. Irreführende Werbung
  4. Fehlende Grundpreisangabe
  5. Angaben zur Widerrufsfrist
  6. Gewerblichkeit (Privatverkäufer oder Händler)
  7. Angaben zum Widerrufsrecht
  8. Fehlende EAR-Registrierung
  9. Werbung mit dem CE-Zeichen
  10. Angaben zu den Widerrufsfolgen

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung ebay: in mehreren Punkten fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler  wurde abgemahnt, weil er angeblich eine Widerrufsbelehrung verwende, die in mehreren Punkten fehlerhaft sei.

Er beziehe sich u.a. auf falsche Paragraphen.

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014

 

Die monatliche Auswertung der Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im vergangenen Monat vorgelegt wurden ist nun erstellt.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats April 2014:

  1. Fehlende Grundpreisangabe
  2. Irreführende Werbung (ebay)
  3. Irreführende Werbung (Online-Shop)
  4. Angaben zur Widerrufsfrist
  5. Angaben zum Widerrufsrecht
  6. Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
  7. Fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten
  8. Angaben zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
  9. Angaben zu den Rücksendekosten
  10. Angaben zur sog. 40-€ Klausel

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

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Abmahnung Helga Delaporte: Dauer der Widerrufsfrist

Frau Helga Delaporte hat einen Onlinehändler, der über ebay Schuhe verkauft wegen angeblich unlauterer Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Helga Delaporte
  • Begründung:
    • angeblich wettbewerbswidrige Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist (1 Monat und 14 Tage) 
    • unlautere Angaben zum Vertragsschluss
    • fehlerhafte AGB-Klausel
    • unlautere Angaben zur Gewährleistung (Mängelrüge)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich sich widersprechenden Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist abgemahnt.

Der Händler benenne die Widerrufsfrist einmal mit „Frist 1 Monat“ und an anderer Stelle mit „14 Tage“.

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Abmahnung Wellnexx4you: Grundpreisangabe & Widerrufsfrist

Die Firma Wellnexx4you UG (haftungsbeschränkt) hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Wellnex4you:

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Wellnexx4you, Michaela Hartmann
  • Begründung:
    • fehlende Grundpreisangabe bei Massage-Öl
    • fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 12.000 €

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Abmahnung Internetshop: Grundpreis und Beginn der Widerrufsfrist

Ein Onlinehändler, der über seinen Webshop u.a. Massage-Öl verkauft wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und fehlerhaften Angaben in AGB und Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Der Wettbewerber, der die Abmahnung über eine Rechtsanwaltskanzlei aussprechen ließ, bemängelt die fehlende Angabe des Grundpreises und fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat März 2014

 

Die Abmahnungen, die uns im Monat März 2014 zur Kenntnis gebracht wurden, haben wir nun wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die sechs wichtigsten Abmahngründe des Monats März 2014:  

  1. Wirkungsversprechen
  2. fehlende Grundpreisangabe
  3. Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
  4. Widerrufsbelehrung
  5. Widerrufsfrist
  6. gesundheitsbezogene Angaben

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Eisgold GmbH

Die Firma Eisgold GmbH hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich unzureichender Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt,

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Eisgold GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
    • angeblich unzureichende Angaben zur Vertragssprache
    • angeblich fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Webshop: Rücksendekosten, Vertragssprache und Widerrufsfrist

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen mehrerer angeblich fehlerhafter Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Die abmahnende Firma bemängelt angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten, der Vertragssprache und der Widerrufsfrist.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnrisiko: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist bei eBay

Wer als Online-Händler Waren auf der Verkaufsplattform eBay zum Kauf anbietet, ist verpflichtet, über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Hierbei gilt, dass der Verbraucher die Informationen betreffend das Widerrufsrecht „klar und verständlich“ gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB  i.V.m. § 312c Abs. 1 BGB  mitzuteilen hat.

Leider schleichen sich auf der Plattform eBay immer wieder Fehler bei der Angabe zur Widerrufsfristlänge ein, weshalb betroffene Online-Händler unlauter handeln und wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können.
Online-Händler müssen die Verbraucher auf das diesen zustehende Widerrufsrecht gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB  i.V.m. § 312c Abs. 1 BGB  informieren.

Hierfür bietet es sich an, dass in der Artikelbeschreibung die Widerrufsbelehrung platziert wird, da Online-Händler auf der Plattform eBay im Rahmen des Bestellvorgangs keinerlei Informationen mehr mitteilen können. Auf der Verkaufsplattform eBay ist es für Online-Händler zudem möglich, dass in der jeweiligen Artikelbeschreibung im vorgesehenen Textfeld „Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben“ das gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung abgelegt wird:

Den Originalbeitrag weiterlesen (…)

Abmahnung Gregor Dippacher: Widersprüchliche Widerrufsfristen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Gregor Dippacher wegen angeblich irreführender Werbung mit Widerrufsfristen auf ebay vorgelegt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Volker Jakob, Rechtsanwalt
  • Abmahner: Gregor Dippacher
  • Begründung: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist (1 Monat und 14 Tage)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.