Schlagwort -Widerrufsrecht

1
Abmahnung ebay: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (Rücksendekosten)
2
Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014
3
Abmahnung Ralf Reinhardt Lengwenus
4
Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten
5
Anfertigung nach Kundenspezifikation: Ausschluss des Widerrufsrechts ?
6
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014
7
Abmahnung IDO Verband: Fristbeginn des Widerrufs
8
Abmahnung ebay: Fristbeginn des Widerrufs
9
Downloads: Widerrufsrecht kommt im Juni 2014
10
Ausschluss des Widerrufs: Bei Versand von Arzneimitteln zulässig
11
Widerrufsrecht für Verbraucher nach österreichischem Recht
12
Abmahnung Claudia Morgan: Widerrufsrecht und Rückgaberecht
13
Abmahnung ebay: Widerrufsrecht vs. Rückgaberecht
14
Abmahnung Sammelstelle, IDO Verband: 40€ Klausel
15
Abmahnung Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich

Abmahnung ebay: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (Rücksendekosten)

 

Ein ebay-Händler wurde wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung u.a. hinsichtlich der Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

Außerdem sei nicht eindeutig, wem gegenüber das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014

 

Die monatliche Auswertung der Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im vergangenen Monat vorgelegt wurden ist nun erstellt.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats April 2014:

  1. Fehlende Grundpreisangabe
  2. Irreführende Werbung (ebay)
  3. Irreführende Werbung (Online-Shop)
  4. Angaben zur Widerrufsfrist
  5. Angaben zum Widerrufsrecht
  6. Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
  7. Fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten
  8. Angaben zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
  9. Angaben zu den Rücksendekosten
  10. Angaben zur sog. 40-€ Klausel

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Ralf Reinhardt Lengwenus

Herr Ralf Reinhardt Lengwenus hat einen Ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Angaben zum Widerrufsrecht und den Rücksendekosten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Ralf Reinhardt Lengwenus
  • Begründung:
    • angeblich wettbewerbswidrige Angaben zum Widerrufsrecht
    • unlautere Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

Mehr erfahren

Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

Sowohl die Informationen zu den Rücksendekosten als auch zum Widerrufsrecht seien unvollständig bzw. nicht eindeutig und damit wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Anfertigung nach Kundenspezifikation: Ausschluss des Widerrufsrechts ?

Im Fernabsatz steht Verbrauchern ein umfangreiches Widerrufsrecht zu, das sie zur grundlosen Rückabwicklung des Kaufvertrags binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware befähigt. Einen Ausschluss des Widerrufsrecht sieht das Gesetz in §312d Abs. 4. Nr. 1 BGB  allerdings vor, wenn Ware verkauft wird, die den speziellen Bedürfnissen oder Vorgaben des einzelnen Verbrauchers entsprechend angefertigt wurde (Kundenspezifikation).

Auf Grundlage dieser Norm hat das LG Düsseldorf nun mit Urteil vom 12.02.2014 (Az.: 23 S 111/13) entschieden, dass bei der Bestellung eines Sofas mit personalisierter Farbwahl das Widerrufsrecht des Verbrauchers wegen Kundenspezifikation entfällt. Nach §312d Abs. 4 Nr. 1 BGB  steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht dann nicht zu, wenn er Ware bestellt, die nach Kundenspezifikation, also nach eigenen Vorgaben oder Präferenzen, angefertigt wird. Ihm soll hier der sonst bestehende umfassende Verbraucherschutz ausnahmsweise nicht zuteil werden, weil er durch die Bestellung die Anweisung zur Anfertigung erteilt hat.

Allerdings wird dem Ausschluss des Widerrufsrecht nach ständiger Rechtsprechung aufgrund einer einschränkenden Auslegung des Ausnahmetatbestands nur dann stattgegeben, wenn die Rücknahme der Ware sich für den Unternehmer als unzumutbar erweist.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014

Die Ausübung des Verbrauchern zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen führt seit jeher häufig zu Konflikten: Der Unternehmer ist in dieser Konstellation schutzwürdiger im Vergleich zu einem Fernabsatzvertrag, der auf die Lieferung einer Ware gerichtet ist.

Eine einmal erbrachte Dienstleistung lässt sich – anders als eine Ware – nicht im eigentlichen Sinne „zurückgewähren“. Damit würde bei einem uneingeschränkten Widerrufsrecht die Gefahr drohen, dass der Verbraucher von der erbrachten Dienstleistung profitiert, der Unternehmer ihm jedoch in Folge des Widerrufs das vereinbarte Entgelt erstatten muss

 

Einleitung:
Der Gesetzgeber hat – um diesen Problemkreis einzuschränken – bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen eine Regelung geschaffen, die ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts – vor Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist – vorsieht. Diese findet sich nach geltendem Recht in der Vorschrift des § 312d Abs. 3 BGB.

Den Originalbeitrag weiterlesen […] 

Abmahnung IDO Verband: Fristbeginn des Widerrufs

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen angeblich fehlerhaften Angaben zum Fristbeginn vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist (hier: Fristbeginn)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

  Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Fristbeginn des Widerrufs

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Widerrufsfrist: Fristbeginn des Widerrufs

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Downloads: Widerrufsrecht kommt im Juni 2014

Bislang gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Käufen von Software, Apps, Videos, Musik und weiteren digitalen Inhalten im Internet, wenn das Produkt als Download oder Stream bereitgestellt wird – also nicht auf einem körperlichen Datenträger wie einer DVD geliefert wird.

Ab dem 13. Juni 2014 steht Verbrauchern jedoch auch in diesen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings können Online-Händler das Widerrufsrecht durch bestimmte, gesetzlich vorgegebene Maßnahmen ausschließen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Änderungen, die im Juni 2014 in Kraft treten werden.

I. Es kommt im Juni 2014: Das Widerrufsrecht bei Downloads
Musik und Videos bei iTunes, Software per Download direkt vom Hersteller, Hörbücher und Apps bei Smartphones – viele Geschäfte im Internet betreffen digitale Inhalte. Bislang steht den Verbrauchern beim Kauf solcher unkörperlicher digitaler Inhalte im Internet überhaupt kein Widerrufsrecht. Zwar sind Downloads & Co nicht durch eine ausdrückliche Regelung vom Widerrufsrecht ausgenommen. Allerdings fasst man Software, die nicht auf einem Datenträger wie etwa einer CD, CD-Rom, DVD oder Blue-Ray geliefert wird, unter den Begriff der „Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“ und bei denen deshalb gemäß § 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB (aktuelle Fassung) kein Widerrufsrecht besteht.

 Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Ausschluss des Widerrufs: Bei Versand von Arzneimitteln zulässig

Gute Neuigkeiten für Versandhändler von Arzneimitteln. Nach Auffassung des LG Halle (Urteil vom 08.01.2013; Az. 8 O 105/12) unterfallen sowohl individuelle Rezeptur- als auch Fertigarzneimittel der Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB mit der Folge, dass das im Fernabsatzrecht dem Verbraucher grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht beim Versand von Arzneimitteln nicht besteht bzw. ausgeschlossen werden kann.

 

Was war geschehen? – Der Sachverhalt
Eine Versandapotheke schloss in ihren AGB das Widerrufsrecht für den Versand von Arzneimitteln aus. Hierbei berief sie sich auf die Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Diese lautet:

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

 

Diese Voraussetzungen seien – so die Auffassung der Versandapotheke – beim Versand von Arzneimitteln erfüllt, ein Widerrufsausschluss also zulässig.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Widerrufsrecht für Verbraucher nach österreichischem Recht

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nach österreichischem Recht unterschiedlich zum deutschen Recht geregelt. Dies gilt insbesondere für die Widerrufsfrist aber auch für die Frage der Übernahme der Kosten für die Rückversendung der Ware. Hierzu können Sie näheres im folgenden Beitrag erfahren.

 

 

Frage: Für wen besteht ein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht)?
In der österreichischen Rechtssprache wird von einem Rücktrittsrecht und nicht von einem Widerrufsrecht gesprochen. Ansonsten gelten mit einigen Ausnahmen ähnliche Regeln wie im deutschen Recht.

Wie im deutschen Recht auch hat nur der Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen. Von dem Widerrufsrecht kann der Verbraucher nach österreichischem Recht sowohl bei Waren wie Dienstleistungen bereits mit Vertragsantrag (Bestellung) Gebrauch machen (§ 3 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz). Davon zu unterscheiden ist die Frage, ab welchem Datum die Widerrufsfrist läuft. Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts ist, dass die Widerrufserklärung fristgemäß erfolgt und der Onlinehändler schriftlich oder per Fax oder Email an die dem Verbraucher bekannte Adresse des Onlinehändlers über die Widerrufserklärung in Kenntnis gesetzt wird.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Claudia Morgan: Widerrufsrecht und Rückgaberecht

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan wegen angeblich widersprüchlicher Angaben zum Rückgaberecht und dem Widerrufsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Claudia Morgan
  • Begründung: angeblich widersprüchliche Angabe zu Widerrufs- und Rückgaberecht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Widerrufsrecht vs. Rückgaberecht

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay wegen angeblich widersprüchlicher Angaben hinsichtlich Widerrufsrecht und Rückgaberecht vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • widersprüchliche Angaben zu Widerruf und Rückgabe

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Sammelstelle, IDO Verband: 40€ Klausel

Für unsere Abmahnung Sammelstelle haben wir von einer Abmahnung des Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V. (kurz: IDO Verband) Kenntnis genommen.

 

 

Der IDO Verband beanstandet in seiner Abmahnung angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten und fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn bei Ausübung des Widerrufsrechts.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich wegen angeblicher Beschränkung des Widerrufsrechtes vor.

 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Maurer & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Abmahner: Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich 
  • Begründung: angebliche Beschränkung des Widerrufs beim Vertrieb von Pflanzenprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbwerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

  

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.