Schlagwort -Zustandekommen des Vertrages

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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zum Vertragsschluss
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Irreführende Werbung
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Abmahnung ebay: Werbung mit Testsieger
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Abmahnung Moobilo GmbH
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Abmahnung Thomas Russer: eBay Widerrufsfrist und mehr
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Abmahnung omnicom GmbH

Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zum Vertragsschluss

Ein eBay-Händler wurde abgemahnt, weil er unzulässige Angaben zum Vertragsschluss machen soll.

Seine Angaben zum Zustandekommen des Vertrages stünden im Widerspruch zu den auf eBay geltenden Regeln.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Irreführende Werbung

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  hat den Betreiber eines Webshops wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • wettbewerbswidrige Werbung mit dem Begriff „Testsieger“
    • fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Werbung mit Testsieger

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Formulierung Testsieger abgemahnt.

Außerdem soll er es versäumt haben den Kunden übe die technischen Schritte zum Zustandekommen des Vertrages zu informieren.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung Moobilo GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Moobilo GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich mehreren fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Moobilo GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Widerrusfolgen
    • angelich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Fristbeginns
    • angeblich fehlerhafte Angaben zum Zustandekommen des Vertrages
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 Euro

 

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Abmahnung Thomas Russer: eBay Widerrufsfrist und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte

Abmahner: Thomas Russer
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist

angeblich fehlerhafte Angaben zum Wertersatz

angeblich fehlerhafte Angaben zum Rücksendekosten

angeblich fehlerhafte Angaben zum Zustandekommen des Vertrages

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro, Mehr erfahren

Abmahnung omnicom GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma omnicom GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sebastian Link Rechtsanwalt

Abmahner: omnicom GmbH
Begründung:

angeblich fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten („40 Euro Klausel“)
angeblich fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
angeblich fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragtextes

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.