Update Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Thomas Russer
  2. Begründung:
    1. angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich des Fristbeginns des Widerrufs
    2. angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Wertersatzpflicht
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 12.500 Euro

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