Abmahnung Thomas Störk

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Störk Hausgeräte, Thomas Störk wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Angaben im Rahmen der Energieeffizienzverordnung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Thomas Störk
  2. Begründung: angeblichfehlende Angaben im Rahmen der Energieeffizienzverordnung (EnVKV)
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 15.000 Euro

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