Abmahnung VDAK e.V.: Unzulässige Garantieangaben 10 Jahre auf Matratzenkern

Der Verein VDAK e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Garantieangaben für einen Matratzenkern abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: VDAK e.V.
  • Begründung: unzulässige Werbung „Herstellergarantie: 10 Jahren auf den Matratzenkern …“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 120,00 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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