Abmahnung VENIApharm GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma VENIApharm GmbH wegen angeblich unwahrer Behauptungen auf einer Website vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: VENIApharm GmbH
  • Begründung: angeblich unwahre Aussagen im Zusammenhang mit einer eintweiligen Verfügung und Pharmaprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Website
  • Gegenstandswert: 75.000 €

 

 

Unsere Empfehlung

 

Die der Abmahnung der Firma VENIApharm GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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