Abmahnung Verband sozialer Wettbwerb e.V.: Wirkungsversprechen Zeckenhalsbandanhänger

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblich irreführenden Wirkungsversprechen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: unlauteres Wirkungsversprechen für einen Halsbandanhänger
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 150,00 € netto

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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