Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V. „Textilkennzeichnung“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Textilkennzeichnung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
Begründung:

angeblich fehlerhafte Textilkennzeichnung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

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