Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Grundpreis bei Öl

Die  Firma VSM Deutschland GmbH hat einen ebay-Händler wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Öl abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: v. Nieding, Ehrlinger, Marquardt (Rechtsanwälte, Notar)
  • Abmahner: VSM Deutschland GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Öl (Nähmaschinenöl, Fahrradöl)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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