Abmahnung Wettbewerbszentrale: Produktsicherheitsgesetz (deutsche Gebrauchsanleitung)

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen ebay-Händler wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Produktsicherheitsgeseetz abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung:
    • angeblichfehlende Angabe des Hersteller
    • angeblich fehlende deutsche Gebrauchsanleitung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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