Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Irreführende Werbung

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Onlinehändler wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: 
    • irreführende Werbung mit der Angabe „Papier“ für Produkte aus Papierersatz
    • irreführende Werbung mit der Angabe „100% recyclebar“ für Produkte die Kunststoff enthalten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Kostennote: 230,– €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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