Abmahnung Uwe Krapp durch RA Zöller: Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Uwe Krapp wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Markus Zöller Rechtsanwalt

Abmahner: Uwe Krapp
Begründung:

angebliche Verwendung einer “veralteten” Widerrufsbelehrung mit fehlerhaften Angaben

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 15.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
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Liste häufiger Abmahngründe

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