Abmahnung Michael Koch

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Michael Koch wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Michael Koch
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich Fristbeginn und Angabe der Telefonnummer. Angeblich fehlende Angabe des Grundpreises.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Handelsplattform: eBay
Gegenstandswert: 15.000 €

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.