Abmahnung ebay: Unzureichende Garantieangaben

Ein eBay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter Garantieangaben abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Angaben zur Garantie „…2 Jahre Garantie“

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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