Ebay Abmahnung: „5 Jahre Garantie“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unvollständigen Angaben zur Garantie abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • unzulässige Angabe der Garantie mit „5 Jahren Garantie“

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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