Abmahnung ebay: Irreführende Werbung (ehemaliger UVP)

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung mit einem ehemaligen UVP auf der Verkaufsplattform ebay vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch Werbung mit einem ehemaligen UVP beim Vertrieb von Uhren

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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