Abmahnung ebay: Ireführung und Verstoß gegen Jugendschutz

Ein Onlinehändler, der über die Handelsplattform ebay Computerspiele verkauft wurde wegen des angeblich unlauteren Verkaufs eines Computerspiels abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

  • angebliches Bewerben einer deutschsprachigen Version eines Computerspiels, aber Versandes einer Version, die nicht für Deutschland bestimmt ist (sog. PEGI-Vesion)

 

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