ebay Abmahnung: Angaben über den Vertragsschluss

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich unzureichende Angaben über den Vertragsschluss machen soll.

Er komme damit seinen Informationspflichten die sich aus Art.246 §11 Nr.4 EGBGB ergeben nicht nach.

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Tip: Das AGB-Paket SEOshop mit Rechtstexten für einen abmahnsicheren Multichannel-Vertrieb über SEOshop und angeschlossene Handelsplattformen

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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.